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Kabinett beschließt Umsetzung der Antibiotikaminimierung in der Nutztierhaltung

Das Kabinett hat in seiner Sitzung am (heutigen) Dienstag den Entwurf einer Änderungsverordnung über Zuständigkeiten auf verschiedenen Gebieten der Gefahrenabwehr zur Verbandsanhörung freigegeben. Der Verordnungsentwurf konkretisiert unter anderem Regelungen in den Bereichen Tierarzneimittelgesetz, Muschelfischerei und Drittlandexporte.

Eine wesentliche Änderung betrifft die Zuständigkeitsregelung im Zusammenhang mit der Antibiotikaminimierung: Die neuen gesetzlichen Aufgaben zur Reduzierung des Antibiotikaeinsatzes in der Nutztierhaltung, die durch das novellierte Arzneimittelgesetz am 1. April 2014 in Kraft getreten sind, sollen auf das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) übertragen werden. Bislang waren die Gewerbeaufsichtsämter dafür zuständig. Für die neuen Aufgaben werden beim LAVES – wie angekündigt – zusätzliche Stellen geschaffen, zunächst 25 in 2015.

Landwirtschaftsminister Christian Meyer: „Niedersachsen möchte den Antibiotikaeinsatz in der Nutztierhaltung um 50 Prozent in fünf Jahren reduzieren. In diesem Prozess wird dem LAVES eine Schlüsselrolle zukommen.“ Der Minister betonte, dass die bestehenden Aufgaben der Landkreise und kreisfreien Städte sowie die enge Zusammenarbeit davon unberührt seien.

Das LAVES soll künftig Erkenntnisse über die Gründe unterschiedlicher Therapiehäufigkeit von Antibiotika in der Nutztierhaltung gewinnen, auswerten und landesweit nutzen. Die Behörde wird zuständig sein für die Verarbeitung der mitgeteilten Daten. Landwirte, die zu den 25 Prozent der Antibiotika-Spitzenverbraucher in Deutschland zählen, müssen gemeinsam mit dem jeweiligen bestandsbetreuenden Tierarzt einen Maßnahmenplan erarbeiten. Das LAVES kontrolliert diese Maßnahmenpläne und kann, wenn erforderlich, behördliche Anordnungen treffen – bis hin zur vorübergehenden Betriebsstilllegung. Die Daten aus der ersten bundesweiten Erhebung zum Antibiotikaeinsatz in der Nutztierhaltung werden im Frühjahr 2015 vorliegen. Sie werden die Grundlage bilden für die sich anschließenden Maßnahmen.

In der jetzt anstehenden sechswöchigen Verbandsanhörung werden die vorgeschlagenen Veränderungen geprüft und diskutiert werden, dann geht der – gegebenenfalls überarbeitete – Verordnungsentwurf erneut ins Kabinett und soll rechtzeitig in Kraft treten.

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
23.09.2014

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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