Kabinett bestätigt Grundsätze zu Beteiligungen des Landes Niedersachsen an Unternehmen
Die Niedersächsische Landesregierung hat in ihrer Sitzung am (heutigen) Dienstag die handlungsleitenden Grundsätze zu der Beteiligungsverwaltung des Landes Niedersachsen bestätigt. Diese bisher nicht schriftlich fixierten Grundsätze wurden jetzt erstmals vom Finanzministerium zusammengefasst, womit die Transparenz der Beteiligungsverwaltung erhöht wird.
Niedersachsen hält derzeit etwa 50 unmittelbare und über die Hannoversche Beteiligungsgesellschaft mbH (HanBG) sechs mittelbare Beteiligungen an Unternehmen des öffentlichen und des privaten Rechts. Die Aufgabe der Gesellschaften mit Landesbeteiligung besteht vorrangig darin, bei der Umsetzung wichtiger arbeitsmarkt-, landesentwicklungs-, struktur- und wirtschaftspolitischer Zielsetzungen mitzuwirken.
Dabei soll sich das Land nur dort in privatrechtlicher Organisationsform betätigen, wo diese Aufgaben nicht durch die Verwaltung in den vorhandenen Strukturen oder durch Private zumindest ebenso gut erfüllt werden können.
Die Gesellschafterrechte des Landes Niedersachsen werden zentral vom Finanzministerium wahrgenommen. Den jeweils fachlich zuständigen Ressorts werden zur Wahrnehmung ihrer fachspezifischen Interessen in der Regel neben dem Finanzministerium Mandate in Aufsichtsräten, Beiräten und sonstigen Gremien der betreffenden Unternehmen eingeräumt. Die vom Land in die Aufsichtsorgane entsendeten Mitglieder sollen zu gleichen Teilen Frauen und Männer berücksichtigen. Aktuell nehmen 50 Frauen und 71 Männer diese Funktion wahr.
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erstellt am:
08.07.2014
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