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Kabinett bringt geänderten Staatsvertrag zum Verbraucherschutz auf den Weg – Niedersachsen und Bremen entwickeln Zusammenarbeit weiter

Die Niedersächsische Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag Änderungen des Staatsvertrages zwischen dem Land Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen über die Zusammenarbeit bei Überwachungs- und Untersuchungsaufgaben im Verbraucherschutz- und Tiergesundheitsbereich auf den Weg gebracht. Damit wurde die rechtliche Grundlage für notwendig gewordene Anpassungen an die aktuelle Entwicklung geschaffen. Der Staatsvertrag bedarf jetzt noch der Feststellung per Gesetz.

Vereinbart wurde im Wesentlichen die Anpassung des Aufgabenzuschnitts an die zwischenzeitliche Entwicklung der Norddeutschen Kooperation, die Futtermittelkontrolle durch Niedersachsen auf Bremer Hoheitsgebiet und die Rückverlagerung der Grenzkontrollstelle in Cuxhaven an Niedersachsen.

Die Zusammenarbeit mit dem Nachbarland Bremen bei der Weiterentwicklung des Verbraucherschutzes in Niedersachsen hat für die Niedersächsische Verbraucherschutzministerin Barbara Otte-Kinast einen hohen Stellenwert. „Der Verbraucherschutz endet für mich nicht an der Landesgrenze, wenn es darum geht, Synergien zu nutzen, von denen die Verbraucherinnen und Verbraucher in Niedersachsen profitieren. Gerade deshalb ist und bleibt die Zusammenarbeit mit anderen Bundesländern wichtig“, so Otte-Kinast.

Artikel-Informationen

erstellt am:
05.02.2019

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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