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Kabinett gibt Brexit-Übergangsgesetz zur Verbandsbeteiligung frei

Das Landeskabinett hat bei seiner Sitzung am (heutigen) Dienstag den Entwurf des Niedersächsischen Brexit-Übergangsgesetzes (BrexitÜG) zur Kenntnis genommen und zur Verbandsbeteiligung freigegeben. Ziel des Gesetzes ist es, Rechtssicherheit und Rechtsklarheit für den Fall eines geregelten Brexits zu schaffen.

Derzeit verhandeln die Regierung des Vereinigten Königreichs und die EU-Kommission über eine gemeinsame Austrittserklärung und eine damit verbundene politische Erklärung, in der die Grundzüge der zukünftigen Zusammenarbeit festgehalten werden sollen. Wenn es zu einem positiven Verhandlungsergebnis kommt, wird das Vereinigte Königreich auch nach seinem Ausscheiden aus der EU am 30. März 2019 für eine Übergangszeit bis mindestens Ende 2020 wie ein Mitgliedstaat behandelt werden. Durch das heute im Kabinett behandelte Gesetz soll dies auch für das niedersächsische Landesrecht nachvollzogen werden.

Durch das Brexit-Übergangsgesetz soll beispielsweise sichergestellt werden, dass in Großbritannien erworbene akademische Grade in der Übergangsphase unverändert in Niedersachsen geführt werden können. Beispielsweise sollen bestimmte britische Berufsabschlüsse und -qualifikationen im Bereich der Sozialarbeit und der Heil- sowie Kindheitspädagogik weiterhin in Niedersachsen gelten. Zudem soll mit dem Brexit-Übergangsgesetz ermöglicht werden, dass britische Soldaten und deren Angehörige weiterhin als Einwohner ihrer jeweiligen Kommune im Sinne des Kommunalverfassungsgesetzes zählen. Rechtssicherheit würde für die Dauer der Übergangsphase auch für die britischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger geschaffen, die als Beamtinnen oder Beamte im Landesdienst tätig sind.

Europaministerin Honé dazu: „Ich bedaure außerordentlich, dass das Vereinigte Königreich Ende März kommenden Jahres die Europäische Union verlassen wird. Die Verbindungen zwischen Niedersachsen und Großbritannien sind sehr eng. Auch wenn in der britischen Gesellschaft der bevorstehende Austritt zunehmend kritisch debattiert wird, müssen wir uns aktiv auf den Brexit vorbereiten – und zwar sowohl auf den geregelten als auch den ungeregelten Brexit.

Das tut die Landesregierung. Mit dem heute behandelten Gesetzentwurf schaffen wir für den Fall des geregelten Brexits Rechtssicherheit und Rechtsklarheit für die Menschen in Niedersachsen, einschließlich der vielen Britinnen und Briten bei uns.“

Hintergrund:

Für den Fall des geregelten Brexits hat die niedersächsische Landesregierung das gesamte Landesrecht einem Normenscreening unterzogen. Das Ergebnis dieser Prüfung war, dass zur Herstellung ausreichender Rechtssicherheit und Rechtsklarheit ein Übergangsgesetz auf Landesebene erforderlich ist. Nur so wäre gewährleistet, dass auch im Landesrecht das Vereinigte Königreich während der Übergangsphase einem EU-Mitgliedstaat gleichgestellt würde. Entsprechend verfahren auch die Bundesregierung und die anderen Bundesländer. Für den Fall des ungeregelten Brexits prüft die Landesregierung kurzfristig Maßnahmen, die Engpässe und unbillige Härten abfedern können.

Artikel-Informationen

erstellt am:
30.10.2018

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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