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Kabinett legt Novelle des Krankenhausgesetzes vor / Ministerin Carola Reimann: „Patientinnen und Patienten sollen sich in den Kliniken sicher fühlen“

Das Landeskabinett will die Patientensicherheit stärken und hat heute die Einbringung einer entsprechenden Novelle des Krankenhausgesetzes in den Landtag beschlossen. So sollen in Zukunft beispielsweise an allen Kliniken anonyme Meldesysteme eingerichtet, Todesfälle gründlicher untersucht und die Arzneimittelgaben besser kontrolliert werden. Außerdem sollen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Kliniken angesichts besonderer berufsbedingter Belastungen mehr Unterstützung erhalten. Niedersachsens Sozial- und Gesundheits-ministerin Carola Reimann erklärte: „Eine Mordserie, wie sie sich in Delmenhorst und Oldenburg ereignet hat, darf es in diesem schrecklichen Ausmaß nie wieder geben – kriminelles Handeln muss so früh wie möglich gestoppt und geahndet werden. Im Krankenhausgesetz und im Bestattungsgesetz schaffen wir die Voraussetzungen für einen starken Patientenschutz in Niedersachsen.“ Patientinnen und Patienten sollten sich in den Kliniken des Landes sicher fühlen.

Mit der Novelle des Krankenhausgesetzes werden auch Vorschläge des „Sonderausschusses zur Stärkung der Patientensicherheit und des Patientenschutzes“ des Landtags umgesetzt, der in der vergangenen Legislaturperiode getagt hat. Die nun von der Landesregierung vorgelegte Novelle sieht im Einzelnen die folgenden Maßnahmen für mehr Patientensicherheit vor:

1. Alle Krankenhäuser sollen sich durch Stationsapotheker/innen ausreichend beraten lassen, die zu arzneimittelbezogenen Fragestellungen alle notwendigen Informationen zur Verfügung stellen. Für die Umsetzung ist eine Übergangsfrist von drei Jahren vorgesehen, so dass den Kliniken ausreichend Zeit für Vertragsanpassungen und Ausschreibungen eingeräumt wird. Einige Krankenhäuser verfügen bereits über Stationsapothekerinnen/-apotheker.

2. Alle Krankenhäuser müssen eine Arzneimittelkommission bilden, die eine Arzneimittelliste führt und das ärztliche und pflegerische Personal berät.

3. Für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden regelmäßige begleitete Unterstützungsangebote zu berufsbedingten Belastungen und Erfahrungen geschaffen.

4. Ein anonymes Meldesystem wird in jeder Klinik eingeführt. Dort können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Verdachtsmomente für Fehlverhalten oder Straftaten innerhalb des Krankenhausbetriebes melden, ohne dass ihre Identität bekannt wird.

5. In allen Krankenhäusern werden Morbiditäts- und Mortalitätsstatistiken geführt und entsprechende Konferenzen durchgeführt, in denen Todesfälle und besonders schwere Krankheitsverläufe erörtert werden. Eine Häufung von ähnlich eingetretenen Todesfällen fällt so schneller auf.

Der Gesetzentwurf setzt insbesondere darauf, dem ärztlichen und pflegerischen Krankenhauspersonal konkrete Unterstützungsangebote für ihre Arbeit zu unterbreiten und so den Schutz der Patientinnen und Patienten zu erhöhen. Die Etablierung einer Fehlerkultur und die interdisziplinäre Zusammenarbeit im Krankenhaus sollen befördert werden. Das Risiko von Medikationsfehlern – ob aus Versehen oder vorsätzlich – kann so deutlich gesenkt werden. Durch die eingeleiteten Maßnahmen sollen Gefährdungsmuster frühzeitig erkannt und beseitigt werden.

Eine Novelle des Bestattungsgesetzes, die ebenfalls Maßnahmen zur Stärkung der Patientensicherheit enthält, hat die Landesregierung dem Landtag bereits vorgelegt. Unter anderem sollen durch eine erweiterte Leichenschau unnatürliche Todesursachen besser erkannt werden. Außerdem sind bereits an rund 180 Kliniken Niedersachsens 285 Patientenfürsprecherinnen und -fürsprecher eingesetzt worden, im Sozialministerium dient Landespatientenbeauftragter Dr. Peter Wüst als Ansprechpartner.

Artikel-Informationen

erstellt am:
15.05.2018

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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