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Kabinettsbeschluss „Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie in dem Zeitraum 2015 bis 2021"

Die Landesregierung hat in ihrer Sitzung am (heutigen) Dienstag das Maßnahmenprogramm der niedersächsischen Teile zu den Flussgebietseinheiten Elbe, Weser, Ems und über den Fluss Vechte auch zum Rhein beschlossen.

Die EU-Wasserrahmenrichtlinie fordert, dass alle Gewässer in einen guten Zustand entwickelt werden beziehungsweise das sogenannte gute Potenzial erreicht wird. Hierfür sind Bewirtschaftungspläne für die großen Flüsse einschließlich deren Nebenflüsse (Flussgebietseinheiten) zur erstellen und darauf aufbauend konkretere Maßnahmenprogramme. Der niedersächsische Beitrag zu den Maßnahmenprogrammen schließt an dem ersten Bewirtschaftungszeitraum von 2009 bis 2015 an und ist bis zum 22. Dezember 2015 aufzustellen. Der nun anstehende zweite Bewirtschaftungszeitraum erstreckt sich bis zum Jahre 2021. Wie bereits im ersten Bewirtschaftungszeitraum absehbar war, konnte Vieles von dem, was die EG-Wasserrahmenrichtlinie fordert, bis 2015 nicht erledigt werden. Die Daten zu den signifikanten Belastungen zeigen, dass weiterhin zahlreiche Belastungen an den Gewässern der Zielerreichung entgegenstehen. Von den gesetzlich zugelassenen Fristverlängerungen bis zum Jahre 2027 wird damit wiederum Gebrauch gemacht werden müssen.

Die jetzt zur Entscheidung anstehende Angebotsplanung der Maßnahmen, beispielsweise zur Verbesserung der Durchgängigkeit eines Gewässers für Fische oder zur Verminderung des Nitrateintrags in das Grundwasser, finden Sie in den Anlagen.

Das Maßnahmenprogramm ist intensiv mit den interessierten Nutzern vor Ort abgestimmt worden. Die Öffentlichkeit wurde im Rahmen einer gesetzlich geregelten halbjährigen Auslegung der Unterlagen beteiligt.

Über die Reduzierung der Salzbelastung in Werra und Weser konnte aufgrund des hohen Abstimmungsbedarfs zwischen den Ländern der Flussgebietsgemeinschaft Weser noch kein abschließender Beschluss gefasst werden, sodass zu diesem Themenfeld ein gesonderter Bewirtschaftungsplan aufgestellt wird, der voraussichtlich im Februar 2016 dem Kabinett zur Entscheidung vorgelegt wird.

Die niedersächsischen Beiträge zu den Bewirtschaftungsplänen, die das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz nach den Regelungen des Niedersächsisches Wassergesetzes aufgestellt hat, sind vom Kabinett zur Kenntnis genommen worden.

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
24.11.2015

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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