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Kleine Jagdgesetzänderung soll differenzierte Lösungen in Vogelschutzgebieten ermöglichen

Die niedersächsische Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag eine kleine Änderung des Jagdgesetzes in die Verbandsanhörung gegeben, wonach die Unteren Jagdbehörden, in der Regel die Landkreise, ermächtigt werden, differenzierte Gebiete für die Jagd in Vogelschutz­gebieten festzulegen. Damit soll im Rahmen des Gänsemanagements das moderne Instru­ment der Intervalljagd rechtlich ermöglicht werden. Bereits im vergangenen Jahr hatte die Landesregierung eine Änderung der Jagdzeitenverordnung beschlossen. In diesem Rahmen wurde insbesondere das Thema Jagdzeiten für Gänse intensiv mit den verschiedenen Akt­euren diskutiert. Aus den Diskussionen und Abwägungen der Interessenslagen − Jagd, Landwirtschaft, Naturschutz − wurde das Instrument der differenzierten Intervalljagd entwickelt. Gute Erfahrungen mit einer solchen Intervalljagd wurden bisher in Schutzgebieten, beispielsweise dem Biosphärenreservat Elbtalaue gewonnen.

Daher soll nun in Vogelschutzgebieten die Möglichkeit geschaffen werden, die Jagdintensität zu staffeln, um einerseits ausreichend Jagd zu ermöglichen, andererseits den Ansprüchen an den Vogelschutz (Ruhebedürfnis der Vögel) und der Landwirtschaft (Schutz der Flächen) gerecht zu werden. Es sollen durch die Bestimmung von abgegrenzten Teilräumen in Vogel­schutzgebieten sowohl aktiv bejagbare Teilräume als auch Teilräume als Ruheräume ge­schaffen werden, auf denen abwechselnd – beispielsweise im 14-Tage-Rhythmus − gejagt werden darf. Damit ermöglicht die Landesregierung ein sachliche und differenzierte Lösung für ein modernes Gänsemanagement und einen Kompromiss zwischen Natur- und Arten­schutz, Jagd und Landwirtschaft.
Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
14.04.2015

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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