Kleine Jagdgesetzänderung soll differenzierte Lösungen in Vogelschutzgebieten ermöglichen
Die niedersächsische Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag eine kleine Änderung des Jagdgesetzes in die Verbandsanhörung gegeben, wonach die Unteren Jagdbehörden, in der Regel die Landkreise, ermächtigt werden, differenzierte Gebiete für die Jagd in Vogelschutzgebieten festzulegen. Damit soll im Rahmen des Gänsemanagements das moderne Instrument der Intervalljagd rechtlich ermöglicht werden. Bereits im vergangenen Jahr hatte die Landesregierung eine Änderung der Jagdzeitenverordnung beschlossen. In diesem Rahmen wurde insbesondere das Thema Jagdzeiten für Gänse intensiv mit den verschiedenen Akteuren diskutiert. Aus den Diskussionen und Abwägungen der Interessenslagen − Jagd, Landwirtschaft, Naturschutz − wurde das Instrument der differenzierten Intervalljagd entwickelt. Gute Erfahrungen mit einer solchen Intervalljagd wurden bisher in Schutzgebieten, beispielsweise dem Biosphärenreservat Elbtalaue gewonnen.
Daher soll nun in Vogelschutzgebieten die Möglichkeit geschaffen werden, die Jagdintensität zu staffeln, um einerseits ausreichend Jagd zu ermöglichen, andererseits den Ansprüchen an den Vogelschutz (Ruhebedürfnis der Vögel) und der Landwirtschaft (Schutz der Flächen) gerecht zu werden. Es sollen durch die Bestimmung von abgegrenzten Teilräumen in Vogelschutzgebieten sowohl aktiv bejagbare Teilräume als auch Teilräume als Ruheräume geschaffen werden, auf denen abwechselnd – beispielsweise im 14-Tage-Rhythmus − gejagt werden darf. Damit ermöglicht die Landesregierung ein sachliche und differenzierte Lösung für ein modernes Gänsemanagement und einen Kompromiss zwischen Natur- und Artenschutz, Jagd und Landwirtschaft.Artikel-Informationen
erstellt am:
14.04.2015
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