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Kommunale Spitzenverbände und Landesregierung vereinbaren sich zu finanziellen Leistungen zur Einführung der inklusiven Schule

Die Niedersächsische Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag den Gesetzentwurf über finanzielle Leistungen des Landes wegen der Einführung der inklusiven Schule verabschie­det. Die kürzlich abgeschlossene Anhörung der Kommunalen Spitzenverbände hatte zu kei­nen wesentlichen Änderungen des Gesetzentwurfs geführt. Grundlage des Gesetzes ist eine entsprechende Vereinbarung zwischen der Landesregierung und den kommunalen Spitzen­verbänden.

Im Gesetz ist ein finanzieller Ausgleich für entsprechende Investitionen an Schulen in Kom­munen vorgesehen. Er beträgt im laufenden Haushaltsjahr 11,7 Millionen Euro, ab dem Haushaltsjahr 2016 jährlich 20 Millionen Euro. Das Land zahlt den örtlichen Trägern der So­zialhilfe und den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe außerdem als freiwil­lige Leis­tung eine jährliche Inklusionspauschale, um sie bei Personalkosten im Zusammen­hang mit der inklusiven Schule zu unterstützen. Dafür sind 2015 anteilig 5,8 Millionen und ab dem Haushaltsjahr 2016 jeweils 10 Millionen Euro vorgesehen. Bis zum 31. Juli 2018 findet eine Überprüfung der Förderung statt. Insgesamt unterstützt das Land die Schulträger in die­sem Jahr mit 17,5 Millionen Euro und ab 2016 mit 30 Millionen Euro jährlich bei der Umset­zung der Inklusion.

Mit dem Gesetz folge das Land dem Konnexitätsprinzip und komme damit seiner Verantwor­tung gegenüber den Kommunen nach, sagte Kultusministerin Frauke Heiligenstadt. Die Schulträger engagierten sich vorbildlich bei der baulichen Umgestaltung der Schulen, um Schülerinnen und Schülern mit festgestelltem Unterstützungsbedarf den Besuch der inklusi­ven Schulen zu erleichtern. Die Vereinbarung zwischen der Landesregierung und der Ar­beitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens sei in großer Überein­stimmung getroffen worden. Land und Kommunen seien sich einig, dass die Umsetzung der UN-Behindertenkonvention eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe sei. Gemeinsam wird mit der Vereinbarung eine erfolgreiche Umsetzung der inklusiven Schule erleichtert.

Der Gesetzentwurf wird unter Beantragung einer sofortigen Ausschussüberweisung in den Landtag eingebracht werden.

Hintergrund:

Mit dem Gesetz zur Einführung der inklusiven Schule vom 23. März 2012 ist in Niedersach­sen der schulische Teil des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Schulrecht des Landes umgesetzt worden. Seitdem wer­den öffentliche Schulen und Schulen in freier Trägerschaft schrittweise umgestaltet. Die schulische Inklusion erfordert diese Umgestaltung des von den kommunalen Trägern vorzu­haltenden Schulangebots.

Bei den Kommunen entstehen vor allem Mehrausgaben für die Herstellung von Barrierefrei­heit (beispielsweise durch den Einbau von Rampen, Aufzügen, optischen und taktilen Leit­systemen oder die Bereitstellung zusätzlicher Unterrichtsräume etwa für die Arbeit in Klein­gruppen). Je nach Behinderung von Schülerinnen und Schüler können die inklusionsbe­ding­ten Mehrkosten sehr unterschiedlich ausfallen. Hinzu kommt über die Inklusionspau­schale die systemische Unterstützung der Inklusion durch nichtlehrendes Perso­nal.

Die Landesregierung und die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Nie­dersachsens befinden sich gegenwärtig in weiteren Verhandlungen über die Kostentragung für andere ungeklärte Fragen, beispielsweise zur sozialen Arbeit an Schulen, zur Übertra­gung von Aufgaben der Schulverwaltung auf die Schulen, zur EDV-Ausstattung in Schulen oder zur Mittagsverpflegung in Ganztagsschulen. Auch hier soll zeitnah eine Vereinbarung erfolgen.

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
07.10.2015

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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