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Krankenhausgesetz-Novelle: Maßnahmepaket für Kliniken erhöht Sicherheit der Patientinnen und Patienten in Niedersachsen

Die niedersächsische Landesregierung hat in ihrer Sitzung am (heutigen) Mittwoch entschie­den, die Novelle des Krankenhausgesetzes in den Landtag einzubringen. Diese Novelle sei ein Mei­lenstein zur Stärkung der Patientensicherheit in Niedersachsen, sagte Niedersach­sens Sozial- und Gesundheitsministerin Cornelia Rundt.

Der Gesetzentwurf setzt insbesondere darauf, dem ärztlichen und pflegerischen Kranken­hauspersonal konkrete Unterstützungsangebote für ihre Arbeit zu machen und so den Schutz der Patientinnen und Patienten zu erhöhen. Um eine hohe Dauerbelastung des Per­sonals zu verringern, sollen die Krankenhäuser verpflichtet werden, Konzepte zum Umgang mit berufsbezogenen Belastungen zu erarbeiten. Dazu ge­hören beispielsweise Supervisio­nen oder Rotationssysteme.

Darüber hinaus soll die Etablierung einer Fehlerkultur und die interdisziplinäre Zusammenar­beit im Krankenhaus befördert werden. Fach- und professionsübergreifende Morbiditäts- und Mortalitätskonferenzen sollen eine Plattform für einen lösungs- und entwicklungsorientierten Austausch auf Augenhöhe erhalten. Ein anonymes Fehlermeldesystem soll es Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ermöglichen, Verdachtsmomente für fehlerhaftes oder gar kriminelles Handeln innerhalb des Krankenhausbetriebes an eine neutrale Stelle zu melden, ohne Sanktionen be­fürchten zu müssen.

Ein besonderes Augenmerk legt der Gesetzentwurf auf die Arzneimittelsicherheit. Neben der flächendeckenden Einführung von Arzneimittelkommissionen werden zukünftig Stationsapothekerinnen und Stationsapotheker das Personal auf den Stationen in allen Fragen der Arzneimitteltherapie unterstützen und beraten. Dies soll unter anderem das Risiko von Medikationsfehlern senken.

Mit den genannten Instrumenten soll es künftig besser möglich werden, in Krankenhäusern Gefährdungsmuster frühzeitig zu erkennen und etwaige Ursachen abzustellen, sagte die Gesundheitsministerin. Zuvor hatte die Landesregierung bereits Patientenfürsprecherinnen und -fürsprecher an den Kliniken sowie einen Landespatientenschutzbeauftragten einge­setzt.

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
29.03.2017

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
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30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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