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Land entlastet die Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern durch eine weitere Soforthilfe in Höhe von 40 Millionen Euro in 2015

Land entlastet die Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern durch eine weitere Soforthilfe in Höhe von 40 Millionen Euro in 2015

Die Zahl der aus den Krisenregionen der Welt nach Niedersachsen kommenden Flüchtlinge steigt von Jahr zu Jahr, ihnen zu helfen ist dem Land und den Kommunen ein Anliegen. Die Landesregierung ist dankbar für die dabei von den Kommunen und von den Bürgerinnen und Bürgern geleistete haupt- und ehrenamtliche Arbeit. Um die mit der Aufnahme der Flüchtlinge verbundenen finanziellen Belastungen der Kommunen weiter abzufedern, plant das Land, die jährlichen Kostenabgeltungen nach Aufnahmegesetz[1] und den bereits hälftig mitfinanzierten Soforthilfebetrag des Bundes[2] aus eigenen Mitteln in 2015 um weitere 40 Millionen Euro zu ergänzen. Dazu soll ein Nachtragshaushalt in den Landtag eingebracht werden. Diese zusätzlichen Hilfen für die Kommunen sollen 2016 und in den Folgejahren fortgesetzt werden.

Das Land Niedersachsen geht diesen Schritt mit dem ausdrücklichen Wunsch, die Kommunen noch einmal tatkräftig bei der Finanzierung der Unterbringung und Versorgung der Flüchtlinge zu unterstützen, gleichzeitig aber die Schuldenbremse einzuhalten. Diese erneute finanzielle Vorleistung des Landes ist jedoch verbunden mit der klaren Forderung an den Bund, in diesem Bereich seinerseits ebenfalls deutlich stärker Verantwortung zu übernehmen, als dies bislang der Fall war. Er erwarte von der Bundesregierung, so Ministerpräsident Stephan Weil am (heutigen) Dienstag in Hannover, dass jetzt sehr zeitnah

  1. die Verfahrensdauer bis zur Entscheidung über einen Asylantrag drastisch reduziert würde und

  2. der Bund ebenso wie Niedersachsen weitere finanzielle Mittel für die Versorgung und Unterbringung der Flüchtlinge bereitstelle.

    Hintergrundinformationen:

    Die Kommunen gehen bei den etwa 40.000 zeitgleich in Niedersachsen lebenden Flüchtlingen, für die die Kommunen aufkommen und für die ihnen vom Land Niedersachsen die Pauschale nach dem Aufnahmegesetz gezahlt wird, von jährlichen Durchschnittskosten in Höhe von 10.000 Euro pro Kopf aus.[3] Auch wenn seitens des Innenministeriums begründete Zweifel an diesem Durchschnittskostenbetrag bestehen, soll er der nun zur Veranschaulichung folgenden Berechnung zugrunde gelegt werden:

    Von den angenommenen 10.000 Euro pro Kopf und Jahr stellt das Land den Kommunen nach den geltenden Regelungen des Aufnahmegesetzes rund 6.200 Euro jährlich als sog. Kostenabgeltungspauschale zur Verfügung (genau sind es 6.195 Euro pro Kopf).

    Bei angenommenen rund 40.000 zu berücksichtigenden Personen in Niedersachsen führen die über den Bund vorfinanzierten 40 Millionen Euro zu einer Entlastung der Kommunen von rd. 1.000 Euro pro Person und Jahr. Die jetzt geplanten weiteren 40 Millionen Euro aus Landesmitteln würden zu einer zusätzlichen Entlastung von weiteren 1.000 Euro pro Person führen. Die Kommunen bekämen dann rechnerisch insg. 8.200 Euro pro aufgenommenem Flüchtling und Jahr zugewiesen (wenn auch mit unterschiedlichen Zahlungsfristen und Kalkulationsgrundlagen) und müssten, sofern man tatsächlich jährliche Gesamtkosten in Höhe von 10.000 Euro zugrunde legt, 1.800 Euro selbst aufbringen.

Diese Berechnung hier noch einmal im Überblick:

6.200 Euro Kostenabgeltungspauschale zu 100 Prozent finanziert vom Land

1.000 Euro aus den 40 Millionen Bundesmitteln vom Dezember 2014, zu 50 Prozent vom Land zu erstatten

1.000 Euro aus den jetzt avisierten zusätzlichen 40 Millionen zu 100 Prozent finanziert vom Land

8.200 Euro den Kommunen pro Kopf und Jahr zur Verfügung gestellte Mittel

1.800 Euro angebliche Deckungslücke

10.000 Euro von den Kommunen angenommene Gesamtjahreskosten pro Flüchtling

Von den jährlichen Pro-Kopf-Kosten für Unterbringung und Versorgung würde dann der Bund rechnerisch gerade mal 5 Prozent (50 Prozent von 1.000 Euro = 500 Euro) tragen,

die Kommunen 18 Prozent (10.000 Euro – 8.200 Euro = 1.800 Euro)

und – nach Verabschiedung des Nachtragshaushalts –

das Land Niedersachsen 77 Prozent (6.200 Euro + 500 Euro + 1.000 Euro = 7.7000 Euro).

Die Verteilung der zusätzlichen 40 Millionen Euro aus Landesmitteln auf die Kommunen soll sich an den Asylbewerberzahlen 2014 orientieren. Für die 40 Millionen Euro „Bundeseinmalbetrag“ ist dieses Verfahren mit den kommunalen Spitzen bereits besprochen.

Diese zusätzlichen Hilfen für die Kommunen sollen 2016ff fortgesetzt werden. Auf welchem Weg dies geschehen soll, soll nach Gesprächen mit den kommunalen Spitzenverbänden im Rahmen der anstehenden Haushaltsberatungen für 2016 entschieden werden.


[1] Das Land stellt nach den geltenden Regelungen des Aufnahmegesetzes den Kommunen entsprechend den erheblich steigenden Flüchtlingszahlen pro Kopf rund 6.200 Euro jährlich zur Verfügung. Im Haushalt 2015 sind dafür insgesamt rund 118 Millionen Euro veranschlagt worden. Im Jahr 2011 lagen diese Kostenabgeltungen an die Landkreise und kreisfreien Städten noch bei etwa 65 Millionen Euro, bis 2019 wird er nach der vorläufigen Planung auf voraussichtlich 245 Millionen Euro ansteigen.

[2] Im Dezember 2014 hatten sich Bundesregierung und Länder darauf verständigt, mit den steigenden Flüchtlingszahlen einhergehenden zusätzlichen Belastungen durch Festbeträge in Höhe von jeweils 500 Millionen Euro in den Jahren 2015 und 2016 zu mildern. Diese Beträge stellt die Bundesregierung den Ländern und Kommunen zur Verfügung, die Länder werden die Hälfte dieser Hilfen jedoch später durch eigene Finanzierungsbeiträge zurückzahlen. Für Niedersachsen stehen damit in 2015 und 2016 jeweils 45 Millionen Euro zur Verfügung, von denen 5 Millionen Euro in die dringend notwendige Erweiterung der Aufnahmekapazitäten der Landesaufnahmebehörde geleitet, 40 Millionen Euro aber direkt an die Kommunen weitergegeben werden.

[3] Der angenommenen Zahl von 40.000 zeitgleich in Niedersachsen lebenden Flüchtlingen, für die die Kommunen aufkommen und für die ihnen vom Land Niedersachsen die Pauschale nach dem Aufnahmegesetz gezahlt wird, liegen folgende Überlegungen zugrunde: Vorbehaltlich endgültiger statistischer Daten geht das Innenministerium von 34.500 Personen aus, die zum Stichtag 31.12.2014 Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommen haben. Die Prognose für den 31.12.2015 wird voraussichtlich bei 43.000 Personen liegen. Daraus wurde ein rechnerischer Mittelwert von 38.500 Personen im Jahr 2015 gebildet, der dann auf 40.000 Personen aufgerundet wurde.

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
02.06.2015

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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