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Land und Gewerkschaften schließen Vereinbarung zur Personalratsbeteiligung im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnik

Die Niedersächsische Landesregierung hat in ihrer Sitzung am (heutigen) Dienstag dem Ab­schluss einer Vereinbarung des Innenministeriums mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund und dem Beamtenbund zugestimmt, die eine einheitliche und verlässliche Grundlage für die vertrauensvolle Zusammenarbeit von Landesdienststellen und deren Personalvertretungen im Bereich der Informations- und Kommunikationstechniksicherstellen soll. Bei der Einfüh­rung oder dem Einsatz von Hard- oder Software kann nach dem niedersächsischen Perso­nalvertretungsgesetz die Zustimmung der zuständigen Personalvertretung einzuholen sein. Dabei geht es insbesondere um die Gestaltung der Arbeitsplätze, den Umgang mit Technik, neue Arbeitsmethoden und auch den Datenschutz.

Da für eine leistungsfähige und effizient arbeitende Verwaltung der Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnik unverzichtbar ist, haben die Vertragspartner nunmehr eine ver­lässliche Lösung zur Beteiligung der Personalräte gefunden. Die Vereinbarung war vorab mit allen Ministerien abgestimmt und dann abschließend mit den niedersächsischen Spitzenor­ganisationen der Ge­werkschaften DGB und NBB verhandelt worden. Da im Justizbereich bereits eigene Verein­barungen bestehen, wurde dieser auf Wunsch des Justizministeriums und des Niedersächsi­schen Richterbundes ausgeklammert.

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
15.07.2014

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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