Land und Gewerkschaften schließen Vereinbarung zur Personalratsbeteiligung im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnik
Die Niedersächsische Landesregierung hat in ihrer Sitzung am (heutigen) Dienstag dem Abschluss einer Vereinbarung des Innenministeriums mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund und dem Beamtenbund zugestimmt, die eine einheitliche und verlässliche Grundlage für die vertrauensvolle Zusammenarbeit von Landesdienststellen und deren Personalvertretungen im Bereich der Informations- und Kommunikationstechniksicherstellen soll. Bei der Einführung oder dem Einsatz von Hard- oder Software kann nach dem niedersächsischen Personalvertretungsgesetz die Zustimmung der zuständigen Personalvertretung einzuholen sein. Dabei geht es insbesondere um die Gestaltung der Arbeitsplätze, den Umgang mit Technik, neue Arbeitsmethoden und auch den Datenschutz.
Da für eine leistungsfähige und effizient arbeitende Verwaltung der Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnik unverzichtbar ist, haben die Vertragspartner nunmehr eine verlässliche Lösung zur Beteiligung der Personalräte gefunden. Die Vereinbarung war vorab mit allen Ministerien abgestimmt und dann abschließend mit den niedersächsischen Spitzenorganisationen der Gewerkschaften DGB und NBB verhandelt worden. Da im Justizbereich bereits eigene Vereinbarungen bestehen, wurde dieser auf Wunsch des Justizministeriums und des Niedersächsischen Richterbundes ausgeklammert.
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erstellt am:
15.07.2014
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