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Land und Kommunen üben Schulterschluss in der Flüchtlingspolitik

Die Landesregierung und die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände üben in der Flüchtlingspolitik den Schulterschluss. Bei ihrem jährlichen Spitzentreffen am (heutigen) Dienstag in Hannover wurde eine gemeinsame Erklärung zur Flüchtlingspolitik in Niedersachsen verabschiedet. Kernpunkte sind die Finanzierung der Kosten für die Flüchtlingsunterbringung, die weitere Erleichterung der Suche nach Unterkünften sowie der Dank an die vielen tausend ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer im Land.

Landesregierung und die kommunalen Spitzenverbände Landkreistag, Städtetag und Städte- und Gemeindebund sind sich darin einig, dass sich der Bund dauerhaft, strukturell und dynamisch an den Kosten von Land und Kommunen in einer Höhe beteiligen muss, die deutlich über den bisher ab 2016 angebotenen drei Milliarden Euro liegt. Genauso besteht Einigkeit darüber, dass die Kommunen eine aufgabengerechte Unterstützung des Landes brauchen.

Sobald es bei dem kommenden „Flüchtlingsgipfel“ in Berlin am Donnerstag zu einer Klärung der finanziellen Beteiligung des Bundes in Art und Höhe kommt, wollen sich Landesregierung und kommunale Spitzenverbände rasch über eine belastungsgerechte Pauschale nach dem Aufnahmegesetz ab 2016 verständigen. Zwischen den Gesprächspartnern wurde zudem Einvernehmen darüber erzielt, dass im Durchschnitt von 10.000 Euro Kosten pro Einzelfall pro Jahr auszugehen ist. Dabei soll der kommunalen Belastung vor dem Hintergrund der massiv angestiegenen Flüchtlingszahlen zeitnäher Rechnung getragen werden als bisher.

Das Land hatte im Zuge des ersten Nachtragshaushalts 2015 die finanzielle Entschädigung für die Kommunen auf insgesamt 240 Millionen Euro erhöht. Mit dem zweiten Nachtragshaushalt wird das Land weitere 180 Millionen Euro in diesem Jahr auszahlen.

Die Landesregierung sagte zu, rechtliche Regelungen in ihrer Zuständigkeit zu Vergabe- und Bauverfahren zu vereinfachen sowie in allen Ressorts weitere Maßnahmen zur vereinfachten Bewältigung der Lage in ihrem Zuständigkeitsbereich vorzuschlagen. Entsprechende Erlasse sollen bis Ende Oktober 2015, Gesetze und Verordnungen spätestens zum 1. Dezember 2015 in Kraft treten.

Im Hinblick auf die Rückführungspraxis und das Härtefallverfahren wird die Landesregierung ihre im Landtag am 17. September vorgetragenen Vorschläge schnell umsetzen. Über weitere Aspekte, die die kommunalen Spitzenverbände in einem Schreiben an die Landesregierung vom 10. September 2015 formuliert hatten, soll zeitnah und vertiefend gesprochen werden.

Land und Kommunen verständigten sich ferner darauf, ihre Integrationsbemühungen zu verstärken, insbesondere im Bereich des Spracherwerbs. An die Adresse der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer gerichtet heißt es zudem in der gemeinsamen Erklärung: „Landesregierung und kommunale Spitzenverbände bedanken sich bei den zahllosen Ehrenamtlichen, die als Mitglieder von Hilfsorganisationen oder Einzelpersonen durch ihren unglaublichen Einsatz entscheidend mit dafür sorgen, dass das System der Aufnahme und Betreuung von Flüchtlingen in Niedersachsen unter schwierigen Bedingungen aufrecht erhalten werden kann.“

Seit 2013 kommen die Landesregierung und die kommunalen Spitzenverbände zusätzlich zu den ständig in unterschiedlichen Zusammensetzungen laufenden Gesprächen zu einem formellen Jahresgespräch zusammen.

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
22.09.2015

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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