Land verbessert Pflege- und Betreuungsmöglichkeiten für Beamtinnen und Beamte
Die Pflege- und Betreuungsmöglichkeiten für Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter sollen durch die Einführung einer Familienpflegezeit verbessert werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat das Kabinett am (heutigen) Dienstag zur Verbandsanhörung freigegeben. Damit reagiert die Landesregierung auf die demografische Entwicklung. Gleichzeitig sollen die Rahmenbedingungen für Beamtinnen und Beamte, die Opfer von gewalttätigen Angriffen geworden sind, verbessert werden.
Kernpunkt des Gesetzentwurfes ist die Einführung einer Familienpflegezeit. Zur Erleichterung der Pflege von Familienangehörigen soll Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richtern ermöglicht werden, ihre Arbeitszeit bei entsprechend angepassten Bezügen vorübergehend zu reduzieren. Der Gesetzentwurf überträgt damit die Regelungen des bislang nur für Arbeitnehmer geltenden Familienpflegezeitgesetzes auf diese Gruppen.
Gleichzeitig soll mit dem Gesetzentwurf die Situation für Opfer von Gewalttaten verbessert werden. Aus Fürsorgegründen soll in besonderen Fällen die Erfüllung von gerichtlich zugesprochenen Schmerzensgeldansprüchen gegen zahlungsunfähige Schuldner vom Dienstherrn übernommen werden, der dann Rückgriff beim Schädiger nehmen kann.
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erstellt am:
17.01.2017
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