Niedersächsische Staatskanzlei Niedersachsen klar Logo

Land verbessert Pflege- und Betreuungsmöglichkeiten für Beamtinnen und Beamte

Die Pflege- und Betreuungsmöglichkeiten für Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter sollen durch die Einführung einer Familienpflegezeit verbessert werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat das Kabinett am (heutigen) Dienstag zur Verbandsanhö­rung freigegeben. Damit reagiert die Landesregierung auf die demografische Entwicklung. Gleichzeitig sollen die Rahmenbedingungen für Beamtinnen und Beamte, die Opfer von ge­walttätigen Angriffen geworden sind, verbessert werden.

Kernpunkt des Gesetzentwurfes ist die Einführung einer Familienpflegezeit. Zur Erleichte­rung der Pflege von Familienangehörigen soll Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richtern ermöglicht werden, ihre Arbeitszeit bei entsprechend angepassten Bezügen vo­rübergehend zu reduzieren. Der Gesetzentwurf überträgt damit die Regelungen des bislang nur für Arbeitnehmer geltenden Familienpflegezeitgesetzes auf diese Gruppen.

Gleichzeitig soll mit dem Gesetzentwurf die Situation für Opfer von Gewalttaten verbessert werden. Aus Fürsorgegründen soll in besonderen Fällen die Erfüllung von gerichtlich zuge­sprochenen Schmerzensgeldansprüchen gegen zahlungsunfähige Schuldner vom Dienst­herrn übernommen werden, der dann Rückgriff beim Schädiger nehmen kann.

Presseinformationen
Anlage Gesetzentwurf FamPflZ

  Anlage Gesetzentwurf FamPflZ
(PDF, 0,46 MB)

Artikel-Informationen

erstellt am:
17.01.2017

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

http://www.niedersachsen.de

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln