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Landes-Raumordnungsprogramm wird aktualisiert: Themen sind Breitband, Flächenentwicklung, Biotopvernetzung, Höchstspannungsnetz und Einzelhandel

Die niedersächsische Landesregierung hat in ihrer Sitzung am (heutigen) Dienstag wesentli­che Änderungen des Landes-Raumordnungsprogramms (LROP) beschlossen. Aktualisiert und fortgeschrie­ben werden im LROP Themen wie der Ausbau der Breitbandversorgung, die flächenspa­rende Siedlungsentwicklung, Biodiversität und Biotopvernetzung sowie der Aus­bau des Höchstspannungsnetzes. Gegenstand des Programms sind aber auch raumordneri­sche Ziele zur Sicherung der Daseinsvorsorge und zur Steuerung des großflächigen Einzel­han­dels sowie zum Schutz kohlenstoffhaltiger Böden.

Der für Landes-Raumordnung zuständige Landwirtschaftsminister Christian Meyer sagte, er freue sich, dass nach der Beratung des Änderungsentwurfs im niedersächsischen Landtag die Landesregierung jetzt zügig abschließend beschließen konnte. Das neue LROP enthalte wichtige Bausteine für die Daseinsvorsorge und den Klimaschutz in Niedersachsen. Das Land sei damit gut auf die kommende Entwicklungen und Herausforderungen vorbereitet, so der Minister.

Das neue LROP werde dazu beitragen, den ländlichen Raum weiter zu stärken und ausge­glichene Versorgungsstrukturen sicherzustellen. Es wird im Sinne der Pariser UN-Klimakon­ferenz einen wirksamen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Christian Meyer betonte abschlie­ßend, dass Niedersachsen insbesondere mit den Festlegungen zum Torferhalt zur Umset­zung der nationalen und internationalen Klimaschutzziele beitragen werde – unter gleichzeiti­ger Berücksichtigung der Belange der Torfindustrie und der Landwirtschaft.

Hintergrund

Der LROP-Änderungsentwurf hat ein umfangreiches Abstimmungs- und Beteiligungsverfah­ren durchlaufen. Neben den kommunalen Spitzenverbänden und zahlreichen Kommunen hat sich eine Vielzahl von Kammern, Verbänden der Wirtschaft und der Landwirtschaft und Na­turschutzverbände beteiligt. Auch Bürgerinnen und Bürger haben im Verfahren zahlreiche Stellungnahmen in das Verfahren abgegeben.

Der erste Programmentwurf aus dem Jahr 2014 wurde nach zahlreichen Einwendungen und Anregungen überarbeitet und in geänderter Fassung Ende 2015 erneut zur Diskussion ge­stellt. Insbesondere Festlegungen zur Siedlungsentwicklung, zur Stärkung der Nahversor­gung und zur Steuerung des großflächigen Einzelhandels, zum Torferhalt sowie zum Auslau­fen des Torfabbaus wurden in Abstimmung mit den Betroffenen angepasst.

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
24.01.2017
zuletzt aktualisiert am:
26.01.2017

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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