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Landeskabinett gibt Entwurf des Abfallwirtschaftsplans für die Verbands- und Öffentlichkeitsbeteiligung frei

Das Landeskabinett hat am (heutigen) Dienstag den Entwurf des Abfallwirtschaftsplanes Niedersachsen für die Verbands- und Öffentlichkeitsbeteiligung freigegeben. Somit wird der Abfallwirtschaftsplan aus dem Jahr 2011 fortgeschrieben. Er gliedert sich in zwei Teilpläne, die den Stand und die Ziele der Abfallwirtschaft in Niedersachsen beschreiben. Der Teilplan Sonderabfälle gilt für die Entsorgung von gefährlichen Abfällen im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und der Teilplan Siedlungsabfälle bildet den Rahmen für die Entsorgung von Haushalts- und Gewerbeabfällen sowie von nicht gefährlichen mineralischen Massenabfällen z. B. aus dem Baubereich.

Die Bestandsaufnahme in den Teilplänen belegt für Niedersachsen ein hohes Niveau bei der getrennten Sammlung und der vorrangigen Verwertung von Abfällen. Die hierfür erforderlichen Strukturen und Anlagen stehen für den Planungszeitraum zur Verfügung. Dieses hohe Niveau soll unter Beachtung der Erfordernisse des Klimaschutzes und der Nachhaltigkeit erhalten und weiter ausgebaut werden.

„Ein Schwerpunkt der inhaltlichen Auseinandersetzung bleibt das Thema Sicherstellung ausreichender Deponiekapazitäten“, sagte Umweltminister Olaf Lies. „Wir brauchen die Deponien nicht nur für den Schutz der Umwelt, sie bilden auch eine wichtige Grundlage für eine positive Entwicklung in der Bauwirtschaft.“

Die Schaffung und der Erhalt ausreichender Entsorgungsmöglichkeiten zu angemessenen Preisen stellen insgesamt einen relevanten Standortfaktor für alle Wirtschaftszweige dar.

Zur Erhaltung der notwendigen Flexibilität bei der Schaffung wirtschaftlicher Entsorgungsstrukturen verzichtet das Land Niedersachsen bewusst auf die gesetzlich vorhandene Möglichkeit, Einzugsgebiete für Abfallbeseitigungsanlagen verbindlich festzulegen. Auf diese Weise werden den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern (Landkreise, kreisfreie und große selbständige Städte), den Entsorgungsunternehmen und den Abfallerzeugern Entwicklungsmöglichkeiten im Rahmen der Eigenverantwortung eingeräumt.

Hintergrundinformation: Die Abfallwirtschaftspläne bilden einen wesentlichen Rahmen für die Planung einer umweltverträglichen Abfallentsorgung. Sie stellen die Maßnahmen der Abfallvermeidung und -verwertung dar und beschreiben die gemeinwohlverträgliche Beseitigung von Abfällen. Die Pflicht für die Länder, derartige Pläne aufzustellen, ergibt sich aus dem Kreislaufwirtschaftsgesetz.

Artikel-Informationen

erstellt am:
31.07.2018

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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