Niedersächsische Staatskanzlei Niedersachsen klar Logo

Landespersonalausschuss in die nächste vierjährige Amtszeit

Die Niedersächsische Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag die nicht ständigen Mitglieder des Landespersonalausschusses berufen. Die Amtsperiode für die zwölf Beamtinnen und Beamte sowie zehn Richterinnen und Richter dauert vom 14. Oktober 2016 bis 13. Oktober 2020. Vorsitzende des Landespersonalausschusses ist die Präsidentin des Landesrechnungshofes Dr. Sandra von Klaeden.

Vorschlagsberechtigt waren die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens, der Deutsche Gewerkschaftsbund, der Niedersächsische Beamtenbund sowie die Berufsorganisationen der Richterinnen und Richter.

Der seit 1960 bestehende Landespersonalausschuss ist zur einheitlichen Durchführung der beamtenrechtlichen Vorschriften gebildet worden. Er kann als unabhängige Stelle in beamtenrechtlichen Fällen Ausnahmen zulassen und so beispielsweise die Befähigung von Bewerberinnen und Bewerbern für den Beamtenberuf feststellen, die nicht die notwendige Vorbildung besitzen.

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
11.10.2016

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

http://www.niedersachsen.de

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln