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Landesregierung beschließt Änderung des Laufbahnrechts für Beamtinnen und Beamte

Das Kabinett hat am (heutigen) Dienstag den von Innenminister Boris Pistorius vorgelegten Entwurf zur Änderung der Niedersächsischen Laufbahnverordnung (NLVO) beschlossen.

Anlass ist eine vorausgegangene Änderung der Berufsanerkennungsrichtlinie der EU mit dem Ziel, die Verfahren zu modernisieren und zu erleichtern. In der Folge sind die Vorschriften in der NLVO über den Erwerb der Laufbahnbefähigung durch Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen anzupassen. Mit der Verordnungsänderung werden u. a. die Voraussetzungen für ein elektronisches Antragsverfahren geschaffen, so dass Anträge leicht aus der Ferne abgewickelt werden können. Künftig dürfen Anträge nicht mehr allein wegen einer in einem Mitgliedstaat kürzeren Ausbildungsdauer oder einer Zuordnung der dortigen Berufsqualifikation zu einer niedrigeren Niveaustufe abgelehnt werden. Vielmehr ist grundsätzlich zu prüfen, ob festgestellte Defizite durch Ausgleichsmaßnahmen behoben werden können. Darüber hinaus ist die Anerkennung von Laufbahnbefähigungen vorgesehen, die aufgrund der Berufsanerkennungsrichtlinie in anderen Bundesländern oder beim Bund erworben worden sind.

Über die europarechtlich bedingten Änderungen hinaus werden der freiwillige Wehrdienst in den Nachteilsausgleich bei Beförderungen einbezogen, Höchstaltersgrenzen für den Praxisaufstieg abgeschafft und vereinzelte Änderungen für den Zugang zur Laufbahngruppe 2 nach Absolvierung bestimmter Studiengänge vorgenommen.

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
30.08.2016

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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