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Landesregierung beschließt Entwurf zum 2. Nachtragshaushalt im Umfang von 428 Millionen Euro – Aufbau von bis zu 25.000 Plätzen für Flüchtlinge in Notunterkünften

Die Niedersächsische Landesregierung hat in ihrer Sitzung am (heutigen) Dienstag mit dem Entwurf eines zweiten Nachtragshaushalts für das laufende Jahr ein Bündel von Maßnahmen zur Bewältigung der Aufgaben im Zusammenhang mit den insbesondere in den letzten Wochen massiv angestiegenen Flüchtlings- und Asylbewerberzahlen beschlossen. Der Nachtrag soll unverzüglich ins parlamentarische Verfahren übergehen, damit der Niedersächsische Landtag noch im Oktober darüber entscheiden kann.

Im Mittelpunkt des Nachtragshaushaltes stehen deutliche finanzielle und organisatorische Entlastungen der Kommunen sowie Maßnahmen zur verstärkten Integration von Flüchtlingen.

Um schnellstmöglich den vordringlichen Bedarf an Unterbringungsplätzen zu decken, würden kurzfristig bis zu 25.000 Plätze in Notunterkünften der Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes geschaffen. Hierfür sollten der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen die erforderlichen Mittel für die Betreuung und Versorgung der Flüchtlinge zur Verfügung gestellt werden, erklärte der Niedersächsische Finanzminister Peter-Jürgen Schneider. Insgesamt seien hierfür Mittel von rund 148 Millionen Euro vorgesehen.

Für Neubaumaßnahmen der Landesaufnahmebehörde werden rund 30 Millionen Euro bereitgestellt, weitere 40 Millionen Euro fließen in die Sanierung und Herrichtung bisheriger und künftiger Standorte der Erstaufnahmeeinrichtungen. Die vergangenen Wochen hätten deutlich gezeigt, dass niemand einschätzen könne, wie sich die Flüchtlingszahlen noch entwickeln. Darum müssten die Kapazitäten in den Unterkünften der Landesaufnahmebehörde weiter erhöht werden, so Niedersachsens Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius. Das zusätzliche Geld gebe der Landesregierung den notwendigen Spielraum, gerade mit Blick auf den Winter schnellstmöglich zu Lösungen zu kommen.

Mit dem 1. Nachtragshaushalt sind den Kommunen über die so genannte Kopfpauschale hinaus aus Landes- und Bundesmitteln 120 Millionen Euro Soforthilfe bereitgestellt worden. Eine weitere deutliche finanzielle Entlastung wird ihnen durch eine vorzeitige Abschlagszahlung der eigentlich im Jahr 2016 nach dem Aufnahmegesetz zu zahlenden Kostenabgeltung von rund 177 Millionen Euro zuteil. Hierdurch werden die Kommunen angesichts der nach wie vor stark steigenden Zugangszahlen an Flüchtlingen und Asylsuchenden und der um zwei Jahre zeitversetzten Kostenabgeltung von Vorleistungen im laufenden Jahr erheblich entlastet.

Flankiert werden diese Entlastungen durch weitere integrative Maßnahmen im Umfang von rund 15 Millionen Euro für die sprachliche Förderung und einen schnelleren sprachlichen Zugang zur deutschen Sprache von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen sowie rund 16 Millionen Euro für Flüchtlingssozialarbeit und Migrationsberatungsstellen, die Betreuung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge sowie die Förderung ehrenamtlicher Hilfe. (Einzelheiten zu all diesen Maßnahmen sind der Pressemitteilung Nr. 130/15 der Niedersächsischen Landesregierung vom 8. September 2015 zu entnehmen).

Die Ausgabenentwicklung zur Bewältigung der Flüchtlingszahlen sei beachtlich, so Minister Schneider. Einschließlich der vorgezogenen Zahlung an die Kommunen würden die Ausgaben gegenüber dem ursprünglichen Haushalt 2015 um rund 500 Millionen Euro auf 754 Millionen Euro ansteigen und damit auf mehr als das Dreifache.

Der 2. Nachtragshaushalt wird über Steuermehreinnahmen von rund 296 Millionen Euro sowie einer Entnahme aus der allgemeinen Rücklage in Höhe von rund 132 Millionen Euro gegenfinanziert. Die allgemeine Rücklage umfasst derzeit rund 550 Millionen Euro.

Durch den 2. Nachtragshaushalt wird das Haushaltsvolumen 2015 insgesamt 29,1 Milliarden Euro betragen.

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
22.09.2015

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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