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Landesregierung beschließt Haushaltsentwurf 2019 – erstmals ohne strukturelles Defizit

„Wir investieren Milliarden in bessere und beitragsfreie Bildung, in Digitalisierung und in Krankenhäuser, in innere Sicherheit und in Mobilität und das alles ohne Neuverschuldung, ohne Deckungslücken und erstmals auch ohne ein strukturelles Defizit“ so Ministerpräsident Stephan Weil zum Haushaltsentwurf 2019 und zur mittelfristigen Finanzplanung bis 2022. Das für 2019 geplante Haushaltsvolumen beträgt insgesamt 32,9 Milliarden Euro.

„Durch diese Investitionen sichern wir Wachstum und stärken die Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes. Wir setzen wichtige Innovationsschwerpunkte und werden die Digitalisierung auf allen Feldern der Landespolitik vorantreiben“, unterstrich Wirtschaftsminister Bernd Althusmann.

Mit dem Haushaltsplan 2017 war erstmals in der Geschichte Niedersachsens ein Haushalt ohne Einplanung von Nettokreditaufnahmen erreicht worden. Der Haushaltsplanentwurf 2019 enthält weder Nettokreditaufnahmen noch offene Deckungslücken und erstmals auch kein strukturelles Defizit, d.h. dass auf Einmaleffekte wie Veräußerungserlöse oder Rücklagenentnahmen verzichtet wird. All das gilt auch für die Planungsjahre 2020 bis 2022.

„Es ist uns gelungen einen solide finanzierten Haushalt und eine ausgeglichene Finanzplanung bis 2022 vorzulegen und gleichzeitig wichtige politische Prioritäten anzuschieben und zu verwirklichen. Durch den erstmaligen Verzicht auf eine planmäßige Rücklagenentnahme und Einmaleffekte setzten wir ein ermutigendes finanzpolitisches Zeichen“, betonte Finanzminister Reinhold Hilbers.

Auf der Grundlage der letzten Mai-Steuerschätzung sind für die Jahre 2019 bis 2022 Mehreinnahmen von netto rund 1,8 Milliarden Euro zu erwarten. Diese Mehreinnahmen ermöglichen neben der bereits beschlossenen Einführung der Beitragsfreiheit auch für das 1. und 2. Kindergartenjahr nun weitere Investitionen in die Zukunft des Landes Niedersachsen.

Die im Landeshaushalt verbleibenden Mehreinnahmen aus der sog. VW-Milliarde sollen zur nachhaltigen Sicherung von Zukunftsinvestitionen und zum weiteren Abbau von Altschulden verwendet werden.


Geplant ist im Rahmen des Jahresabschlusses 2018 die folgende Aufteilung:

  • bis zu 350 Millionen Euro Zuführung an das Sondervermögen für den Ausbau von hochleistungsfähigen Datenübertragungsnetzen und für Digitalisierungsmaßnahmen.

  • bis zu 350 Millionen Euro Zuführung an das Sondervermögen zur Nachholung von Investitionen bei den Hochschulen in staatlicher Verantwortung für den Bereich der Hochschulklinika MHH und Uni Göttingen sowie an das Sondervermögen zur Sicherstellung der Krankenhausversorgung in Niedersachsen.

  • bis zu 100 Millionen Euro Zuführung an das Sondervermögen Wirtschaftsförderfonds (ökologischer Bereich), um mit geeigneten Maßnahmen, insbesondere zur Luftreinhaltung in den Kommunen, dem Klimaschutz zu dienen und die Verkehrswende einzuleiten.

  • bis zu 100 Millionen Euro zur Einrichtung eines Förderprogramms zur Sanierung kommunaler Sportstätten.

  • bis zu 100 Millionen Euro zur Tilgung von Altschulden.

„Wir nutzen die Chance, nachhaltige Zukunftsinvestitionen zu finanzieren und zugleich Schulden zu tilgen. Auch für die Zukunft gilt: Wir behalten den Abbau von Altschulden im Blick“, so Finanzminister Hilbers.

Die politischen Schwerpunkte des Landes liegen in den Bereichen Digitalisierung und Bildung, Gesundheitsversorgung, Innere Sicherheit und Justiz sowie Mobilität.

  1. Digitalisierung

    Die bis zu 350 Millionen Euro aus der VW-Milliarde ergänzen die für das Sondervermögen Digitalisierung bereits beschlossen 500 Millionen Euro. Insgesamt wird das Land dem Sondervermögen 1 Milliarde Euro zur Verfügung stellen, um Niedersachsen bis 2025 flächendeckend mit glasfaserbasierten Gigabit-Netzen zu versorgen und weitere Digitalisierungsmaßnahmen umzusetzen. „Für die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Niedersachsen, die Entwicklung unserer Regionen und das Leben und Arbeiten der Menschen ist das Gelingen des digitalen Wandels von entscheidender Bedeutung", sagte Niedersachsens Wirtschaftsminister Dr. Bernd Althusmann mit Blick auf die bevorstehenden Herausforderungen.

    Geplant sind für die ersten 500 Millionen Euro folgende Vorhaben:

  • 300 Millionen für Investitionsfördermaßnahmen zum Ausbau der digitalen Infrastruktur (MW).

  • 150 Millionen Euro Investitions- und Investitionsfördermaßnahmen für die Digitale Verwaltung und Justiz sowie den Digitalfunk BOS (MI).

  • weitere 50 Millionen Euro sind insgesamt für folgende Vorhaben vorgesehen: elektronische Justiz (eJuNI) und bundeseinheitliches Datenbankgrundbuch (MJ), Telemedizin/E-Health (MS), digitale Energieversorgung und Digitalisierung im Umweltschutz (MU), elektronische Beihilfebearbeitung (MF), Open Educational Resources (OER)-Portal und Open-Access-Publikationsfonds (MWK), Experimentierfeld digitale Landwirtschaft und Digitaler Stall der Zukunft (ML) sowie die Projekte „Robonatives“ und „Distanzlernen/BBS“ (MK)[1].

    Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung wird zu alledem einen Maßnahmenfinanzierungsplan erstellen.

    „Mit den Beschlüssen der Landesregierung haben wir in kürzester Zeit wesentliche Aspekte des Masterplans Digitalisierung finanziert. Nach den Ferien werden wir auf dieser Basis nicht nur die Pläne der Landesregierung zur Digitalisierung vorstellen, sondern bereits deren Finanzierung zusagen können. Wir haben innerhalb von nicht einmal einem dreiviertel Jahr Nägel mit Köpfen gemacht – wesentliche Teile des Masterplans Digitalisierung sind finanziert“, so Althusmann. „Der Fokus liegt auf dem Ausbau der digitalen Infrastruktur. Damit haben die Kreise und kreisfreien Städte in Niedersachsen die Gewähr, dass bereits in diesem Jahr mit 100 Millionen Euro mehr eigenes Landesgeld als jemals zuvor zur Verfügung steht. Danach steigen wir in die Schließung der sogenannten grauen Flecken ein. Eine flächendeckende Gigabitversorgung bis 2025 ist unser ehrgeiziges Ziel“, so der für Digitalisierung zuständige Minister.

    Über den Infrastrukturausbau hinaus gilt das besondere Augenmerk der Landesregierung der zügigen Digitalisierung der Verwaltungsabläufe. Dazu stehen in den nächsten Jahren 250 Millionen Euro zur Verfügung. Vor allem im Wissenschaftsbereich, in der digitalen Schulausstattung und bei der Gesundheitswirtschaft setzt die Landesregierung weitere digitale Schwerpunkte.

  1. Bildung

    Nachdem bereits mit dem Nachtragshaushalt 2018 rund 1.000 an sich nur vorübergehend für außerordentliche Sprachförderbedarfe eingeplante Lehrerstellen weiterhin bereitgestellt wurden, setzt die Landesregierung nun auch mit dem Haushaltsplanentwurf 2019 einen Schwerpunkt auf gute und durchgehend beitragsfreie Bildung.

    Über 1,2 Milliarden Euro sind in 2019 für die frühkindliche Bildung vorgesehen, 240 Millionen Euro mehr als noch im Jahr 2018.

    In diesem Betrag enthalten ist auch eine Erhöhung des Finanzhilfesatzes für Krippengruppen von 52 Prozent auf 54 Prozent. Für die Jahre 2019 bis 2022 sind hierfür 48,2 Millionen Euro im Haushalt hinterlegt. Mit diesem Schritt werden die Finanzhilfeleistungen des Landes an die Kommunen abgesichert. In der gesamten Legislaturperiode werden allein für die Gebührenfreiheit im Kindergarten 1,6 Milliarden Euro mehr mobilisiert als in der bisherigen Mittelfristigen Finanzplanung.

    Damit die Kitas genug Fachkräfte bekommen, soll das Schulgeld für angehende Sozialpädagogische Assistentinnen und Assistenten sowie Erzieherinnen und Erzieher abgeschafft werden. Im Jahr 2019 sollen dafür 2 Millionen Euro bereitgestellt werden, in den Folgejahren jährlich 4,8 Millionen Euro.

    Im Zusammenhang mit der Diskussion über eine bessere Bezahlung von Grund-, Haupt- und Realschullehrkräften soll bis zum Abschluss des Haushaltsaufstellungsverfahrens eine besoldungsrechtliche Prüfung abgeschlossen sein und damit eine Positionierung der Landesregierung erfolgen.

    Das Beschäftigungsvolumen von 400 pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an Förderschulen mit den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung und emotionale und soziale Entwicklung soll von derzeit 80 Prozent auf 100 Prozent aufgestockt werden. Die betroffenen Fachkräfte können dann endlich Vollzeit arbeiten. Im Ergebnis wird das Volumen der pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter so um 80 Vollbeschäftigte erhöht. Damit wird die Multiprofessionalität in Schulen weiter gestärkt und der Inklusionsprozess unterstützt.

    Die Landesregierung baut die schulische Sozialarbeit in Landesverantwortung weiter aus. Zur Unterstützung bei der erfolgreichen Bewältigung des Schulalltages haben zum Schuljahr 2018/2019 zunächst 20 Brennpunktschulen jeweils 15 zusätzliche Stunden zugewiesen bekommen. Vom zweiten Schulhalbjahr 2018/2019 an sollen weitere 75 Lehrerstellen und 25 sozialpädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Schulen in schwierigen Lagen zur Verfügung stehen. Sie sollen insbesondere auch die Strukturen vor Ort nutzen und Vernetzungsarbeit leisten. Dafür sollen jährlich rund 5,5 Millionen Euro bereitgestellt werden.

    9,4 Millionen Euro stehen im Haushaltsplanentwurf 2019 für die Unterstützung der überbetrieblichen Bildungsstätten der Handwerkskammern Niedersachsen bereit, um die Qualität der dualen Berufsausbildung zu stärken. In den überbetrieblichen Bildungsstätten des Handwerks werden Lehrlinge unter anderem an modernen Maschinen zeitgemäß weitergebildet und qualifiziert. Hier finden auch Meisterkurse statt. Die überbetrieblichen Bildungsstätten haben einen erheblichen Anteil an dem Erfolg der dualen Berufsausbildung in Niedersachsen.

    In den Ausbau und den Erhalt der entsprechenden Infrastruktur in den Hochschulen sowie im außeruniversitären Forschungsbereich sollen insgesamt rund 15 Millionen Euro investiert werden (Details, siehe Anlage1).

    Die Exzellenzstrategie des Bundes und der Länder soll mit 5,9 Millionen Euro im Jahr 2019 und jeweils 5,3 Millionen Euro in den Jahren 2020 bis 2022 gesichert werden.


  1. Gesundheitsversorgung

    Die Landesregierung plant, die Studienkapazitäten im Bereich Humanmedizin um 60 Plätze zu erhöhen und setzt hierfür in 2019 500.000 Euro und in den Folgejahren jeweils 10 Millionen Euro ein. Mit der Einrichtung eines neuen „Klinischen Campus Braunschweig der Universitätsmedizin Göttingen (UMG) am Klinikum Braunschweig“ sollen die klinischen Ausbildungsmöglichkeiten der UMG um 60 Studienplätze ausgebaut werden. Ziel der Kooperation zwischen der UMG und dem Klinikum Braunschweig ist es, die bislang in Göttingen angebotenen Teilstudienplätze im Bereich Humanmedizin in Vollstudienplätze umzuwandeln.

    Aus der VW-Milliarde sollen bis zu 150 Millionen in das Sondervermögen für den Bereich der Hochschulklinika MHH und Uni Göttingen fließen. Geplant ist darüber hinaus eine Erhöhung der Investitionsförderung für Neubauten und für Modernisierungsmaßnahmen an Niedersachsens Kliniken um 200 Millionen Euro aus der VW-Milliarde. Von 2019 bis 2022 stehen damit in Niedersachsen zusammen mit dem Finanzierungsanteil der Kommunen und den Bundesmitteln jährlich rund 250 Millionen Euro an Investitionszuschüssen zur Verfügung, insgesamt rund 1 Milliarde Euro in der Legislatur. Von modernen Krankenhäusern auf neuesten medizinischem Stand profitieren die Patientinnen und Patienten, aber auch die Beschäftigten – Wartezeiten und Wege werden reduziert, die Arbeitsbedingungen verbessert.

  2. Innere Sicherheit und Justiz

    Zur Erhöhung der inneren Sicherheit des Landes und zur Stärkung des Polizeidienstes wurden bereits mit dem Nachtrag 2018 Stellen für 500 Polizeianwärterinnen und -anwärter sowie 250 Beschäftigungsmöglichkeiten für die Polizeiverwaltung geschaffen, die mit dem vorliegenden Haushaltsplanentwurf nachhaltig finanziert werden.

    Aber auch die Aussicht auf Beförderung ist wichtig für die Attraktivität des Polizeiberufs und ein gutes Signal, weiter motivierten Nachwuchs für die niedersächsische Polizei zu gewinnen. Wie in der Koalitionsvereinbarung festgelegt, soll deshalb die Wartezeit auf eine Beförderung im Polizeivollzug mit einem neuen Stellenhebungsprogramm reduziert und die Leistung der Polizeibeamtinnen und -beamten besser gewürdigt werden. 500 Stellen sollen von A9 auf A11 gehoben werden, ermöglicht werden damit 1.000 Beförderungen. Eingeplant sind dafür im Jahr 2019 4,2 Millionen Euro und in den Jahren 2020 bis 2022 jeweils 7,3 Millionen Euro.

    Ohne eine leistungsfähige Justiz, die die von der Polizei aufgeklärten Fälle zeitnah und konsequent aburteilt, kann der Rechtsstaat nicht funktionieren. Die Landesregierung hat sich deshalb zum Ziel gesetzt, die Justiz auf allen Ebenen personell und sachlich angemessen auszustatten. Mit dem Haushaltsplan 2019 soll ein Budget in Höhe von 4,4 Millionen Euro für Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, Serviceeinheiten und Wachtmeisterinnen und Wachtmeister bereitgestellt werden. Um die in den nächsten Jahren aus Altersgründen aus dem Dienst ausscheidenden Beschäftigten in der Justiz ersetzen zu können, sollen zudem 88 zusätzliche Anwärterstellen für Gerichte und Staatsanwaltschaften sowie zusätzlich 150 Stellen für den Justizvollzug geschaffen werden.

    Die Landesregierung plant, die besondere Stellenzulage für Beamtinnen und Beamte bei Justizvollzugseinrichtungen von 95,53 Euro auf 127,38 Euro anzuheben, um die erhöhten Belastungen der Beschäftigten – auch aufgrund von steigender Gewalt und Aggression ihnen gegenüber – angemessen zu berücksichtigen. Im Gegenzug soll in einem Stufenverfahren das Ruhestandeintrittsalter der im Justizvollzugsdienst sowie im Werkdienst tätigen Beamtinnen und Beamten der Laufbahngruppe 1 um zwei Jahre auf das Erreichen des 62. Lebensjahres erhöht werden.

  3. Mobilität und Wirtschaftsförderung

    Was das Thema Luftreinhaltung betrifft, sind die besonders betroffenen niedersächsischen Städte auf einem guten Weg. Sie müssen jedoch möglichst rasch einige kostspielige Maßnahmen umsetzen, um Fahrverbote vermeiden zu können. Deshalb sollen diese Kommunen bis zu 100 Millionen Euro aus dem VW-Bußgeld für Luftreinhaltemaßnahmen bekommen.

    Die Investitionen in Landesstraßen sollen im Jahr 2019 um insgesamt 30 Millionen Euro auf 115 Millionen Euro erhöht werden. Weitere 20 Millionen Euro sollen in 2020 dazukommen. 2019 sollen davon 15 Millionen in ein Sonderprogramm „Ortsdurchfahrten“ gehen, mit dem die überfälligen Sanierungsmaßnahmen in vielen Ortschaften ermöglicht werden.

    Die Erhöhung der sogenannten DILAU-Mittel (= Mittel für Dienstleistungen Außenstehender, angehoben von 20,4 Millionen Euro auf 64 Millionen Euro) schafft die Voraussetzung, um die Planungskapazität des Landes deutlich zu verbessern. Die Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr soll rund 19 zusätzliche Stellen für zwei Jahre erhalten, um die anstehenden hohen Bundesinvestitionen flankieren zu können. Der Bund stellt in 2019 rund 1 Milliarde zur Verfügung. Dieser Investitionshochlauf soll erfolgreich umgesetzt werden.

    Die Wirtschaftsförderung wird 2019 auf 50 Millionen Euro angehoben, um Mittelstand und Handwerk gezielt zu stärken. Des Weiteren stellen wir mehr Wagniskapital zur Verfügung, um Existenzgründungen anzuschieben.

    Durch die Anhebung des Zuschusses für N-Ports auf 40 Millionen Euro (10 Millionen Euro mehr gegenüber der Mipla) werden zusätzliche Investitionen in den niedersächsischen Seehäfen möglich.


  1. Landwirtschaft und Umwelt

    Vor dem Hintergrund zunehmender Hochwasser- und Starkregenereignisse plant die Landesregierung, im Finanzplanungszeitraum zusätzliche Mittel in Höhe von 27 Millionen Euro sowie zusätzliches Fachpersonal für einen Masterplan Hochwasserschutz bereitzustellen, die in den kommenden Jahren für Projekte zur Verfügung stehen. Bisher sind für den Hochwasserschutz jährlich Mittel in Höhe von 23 Millionen Euro vorgesehen.

    Mit dem vorliegenden Entwurf zum Haushalt 2019 bietet die Landesregierung landwirtschaftlichen Betrieben einen finanziellen Anreiz für Investitionen in zusätzliche Güllelagerkapazitäten an. Ziel ist es, zusammen mit den Landwirten in Niedersachsen landesweit ein effektives Nährstoffmanagement für organische Dünger zu etablieren, das Böden und Gewässer nachhaltig entlastet. Dafür sollen im kommenden Jahr 10 Millionen Euro bereitgestellt werden.


Anlage 1

Weitere politische Schwerpunkte

  1. Digitalisierung

Über die Maßnahmen aus dem Sondervermögen hinaus, sieht die Landesregierung im Landeshaushalt weitere Millionenbeträge für die Digitalisierung der Verwaltung vor:

In Finanzämtern steht die Vorbereitung für die Ablösung des Linux-basierten Verfahrensbetriebs durch das Betriebssystem Microsoft Windows an. Die Vereinheitlichung der bisherigen Arbeitsplatzsysteme soll die Verfahren vereinfachen und die Softwareentwicklung im steuerlichen KONSENS-Verbund erleichtern. Für das über mehrere Jahre laufende Projekt plant die Landesregierung, in 2019 5,9 Millionen Euro und für die Folgejahre jeweils 7 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen.

Weiterhin strebt die Landesregierung den Ausbau und die Stärkung der IT-Struktur an den niedersächsischen Hochschuleinrichtungen an. Zur Prozessoptimierung in Forschung, Klinik und Verwaltung der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) sieht der Haushaltsplanentwurf deshalb rund 13,1 Millionen Euro über drei Jahre vor. Dazu zählt beispielsweise ein effizienterer Datenaustausch sowohl zwischen den einzelnen Fachkliniken als auch zu den diagnostischen Bereichen der Universitätsklinik.

Für die neuen Aufgaben im Zuge der digitalen Transformation und die Kompensation anderer Kostensteigerungen sollen die Haushalte der drei Landesbibliotheken in Oldenburg, Hannover und Wolfenbüttel ab 2019 um durchschnittlich über vier Prozent jährlich aufgestockt werden. Im laufenden Haushaltsjahr 2018 erhalten die drei Einrichtungen insgesamt rund 17,5 Millionen Euro vom Land. 2019 soll dieser Zuschuss um rund 740.000 Euro ansteigen. Ein wichtiges Ziel der drei Landesbibliotheken ist die Errichtung einer „Verteilten Digitalen Landesbibliothek". Für dieses gemeinsame Vorhaben sollen sie in den nächsten drei Jahren zusätzlich 140.000 Euro Landesmittel pro Jahr erhalten.

Auch für die niedersächsischen Landesmuseen Braunschweig, Oldenburg und Hannover sehen die neuen Zielvereinbarungen die Entwicklung einer digitalen Gesamtstrategie vor.

  1. Stärkung der Infrastruktur in Forschung und Wissenschaft

Ein zukunftssicherer Wissenschaftsstandort muss wettbewerbsfähig sein. Deshalb investiert das Land in den Ausbau und den Erhalt der entsprechenden Infrastruktur in den Hochschulen sowie im außeruniversitären Forschungsbereich.

Das international anerkannte Fraunhofer-Institut für Toxikologie und Experimentelle Medizin ITEM benötigt nach 35 Jahren eine neue Forschungsinfrastruktur im Umfang von insgesamt 6,6 Millionen Euro. Daran will sich das Land mit 50 Prozent beteiligen. Damit soll der anstehende Generationswechsel in der Leitung des Instituts sowie dessen wissenschaftliche Weiterentwicklung mit einem Schwerpunkt auf die Kooperation mit der Medizinischen Hochschule unterstützt werden. Neben dem gemeinsam betriebenen Clinical Research Center ist das ein weiterer Baustein zur Entwicklung des Life Science Campus am Standort Hannover.

Am Standort Braunschweig errichtet die Fraunhofer-Gesellschaft mit Unterstützung des Landes Niedersachsen und in Kooperation mit der Technischen Universität Braunschweig ein Projektzentrum für Energiespeicher und -systeme. Neben der Projektförderung aus Drittmitteln mit einem Volumen von 20 Millionen Euro für die fünfjährige Startphase des Projektzentrums will sich das Land mit 10 Millionen Euro an den Investitionen zur Errichtung eines Forschungsneubaus in Höhe von insgesamt 40 Millionen Euro beteiligen. Durch das Batterieforschungszentrum ergibt sich für Niedersachsen und Deutschland die einmalige Gelegenheit, sich wieder an die Spitze dieser strategisch wichtigen Technologie zu setzen.

Weitere rund 1,1 Millionen Euro plant das Land für die finanzielle Unterstützung des Helmholtz-Zentrums für Infektionsforschung in Braunschweig bereitzustellen. Mit der landesseitigen Beteiligung würde Niedersachsen die Unterstützung des Bundes in Höhe von 10 Millionen Euro im Haushaltsjahr 2019 sichern. Am Standort Oldenburg will das Land für die Jahre 2019 und 2020 mit seiner Beteiligung in Höhe von rund 780.000 Euro am DLR-Institut für Vernetzte Energiesysteme (vormals NEXT ENERY) die bundesseitige Förderung in Höhe von 90 Prozent der gesamten Betriebskosten sicherstellen.

  1. Erhöhung des Landeszuschusses an NPorts

Um die Zukunfts- und Leistungsfähigkeit der niedersächsischen Häfen zu wahren und zu verbessern, sind zielgerichtete Investitionen in den Ausbau und die Unterhaltung der Kaianlagen und Verkehrswege der landeseigenen Seehäfen vorgesehen. Der Landeszuschuss an NPorts soll gegenüber der bisherigen Planung um 10 Millionen Euro auf 40 Millionen Euro im Jahr 2019 und um 5 Millionen Euro auf 35 Millionen Euro im Jahr 2020 erhöht werden. Hierzu gehören insbesondere Baggerungen in Brake und Neuer Fischereihafen Cuxhaven, die Sanierung des Bauhofs Cuxhaven, Ausgleichsflächen in Cuxhaven und die Sanierung der Kaje Norddeich.

  1. Verstärkung des Bereichs Katastrophenschutz

Die Finanzmittel im Katastrophenschutz sollen in 2019 gegenüber dem Nachtragshaushalt 2018 in einem Umfang von 4,1 Millionen Euro für einmalige Investitions- und 2,4 Millionen Euro für laufende Kosten steigen. Darin sind Ausgaben enthalten, die erforderlich sind, um die Aufgabe Kerntechnik als Sonderbedarf der Landeszuständigkeit in der durch die zum 01.01.2019 in Kraft tretende Änderung des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes deutlich intensivierten und erweiterten Form verlässlich und sinnvoll zu bewältigen. Dadurch gelingt es, den Schutz der Bevölkerung vor den etwaigen Folgen kerntechnischer Unfälle erheblich zu verbessern. Die Landesregierung der 17. Wahlperiode hatte im Jahr 2017 die gesetzlichen Änderungen beschlossen und den Übergang der Verantwortlichkeit von den Kommunen auf das Land beschlossen. In diesem Zusammenhang hat der Gesetzgeber auch aufgenommen, dass die künftigen Notfallplanungen und Vorhaltungen direkt durch das Land wahrgenommen und finanziert werden sollen.

  1. Ausgaben für Asylbewerberinnen und Asylbewerber

Bei den Ausgaben für Asylbewerberinnen und Asylbewerber, Kontingent- und sonstige ausländische Schutzsuchende ist gegenüber den Vorjahren ein erheblicher Rückgang zu verzeichnen. Dies ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass sich die Anzahl der sich in den Kommunen aufhaltenden Personen, für die das Land eine Kostenabgeltung nach dem Niedersächsischen Aufnahmegesetz zahlt, erheblich verringert hat. Betrugen die Abgeltungszahlungen für 2017 auf der Grundlage eines zu berücksichtigenden Mittelwertes von rund 87.500 Personen noch rund 980 Millionen Euro, so reduzieren sich diese für 2018 auf der Grundlage eines nach derzeitigem Stand zu berücksichtigenden Mittelwertes von rund 55.100 Personen bereits auf rund 630 Millionen Euro (davon bereits in 2016 gezahlte Vorauszahlung von rund 241,9 Millionen Euro). Für 2019 ist von einem weiteren Rückgang auszugehen, so dass die Abgeltungszahlungen auf dann 485 Millionen Euro absinken werden.

Daneben verringern sich auch die Ausgaben der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen, die im Zusammenhang mit der Aufnahme, Unterbringung und Verteilung von Asylsuchenden, Spätaussiedlern und Kontingent- und sonstigen ausländischen Flüchtlingen entstehen. Sind in 2018 unter Berücksichtigung der Ansatzreduzierungen durch den Nachtragshaushalt in Höhe von 70 Millionen Euro noch Ausgaben in Höhe von 230 Millionen Euro vorgesehen, ist für 2019 ein weiteres Absinken der Ausgaben auf dann 200 Millionen Euro vorgesehen.

Trotz Ansatzreduzierung wird jedoch das Personal der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen verstärkt. Allein im Bereich des Verwaltungsvollzugs werden 33 zusätzliche Vollzeiteinheiten geschaffen. Hierdurch und durch die außerdem vorgesehene Neuorganisation dieses Aufgabenbereichs können die verstärkt anfallenden Aufgaben im Bereich der Aufenthaltsbeendigung von ausreisepflichtigen Ausländern effizienter erledigt werden, mit dem Ziel der Entlastung der derzeit hier noch verstärkt eingebundenen Polizei.

  1. Sportförderung

Für die Förderung der Integration im und durch Sport sollen – wie bereits in den Jahren 2017 und 2018 – in den Jahren 2019 und 2020 erneut jeweils 500.000 Euro bereitgestellt werden, um die Integrationswirkung des Sports weiter ausbauen zu können. Sport führt Menschen unterschiedlicher Länder und Kulturen zusammen. Der Sport hat eine soziale Bindungskraft, die ihresgleichen sucht. Sport macht Spaß, fördert die Gesundheit und vermittelt darüber hinaus wichtige soziale Kompetenzen wie Teamgeist, Toleranz aber auch Regelakzeptanz. Diese Begeisterung schafft Integrationspotenziale.

Darüber hinaus soll die Arbeit der niedersächsischen Fußball-Fanprojekte gestärkt werden. Mit den Angeboten der Fanprojekte wird eine zielgerichtete Möglichkeit der Vorsorge geschaffen, um Jugendliche und Heranwachsende für die friedliche Fankultur zu begeistern und von den Anhängern fernzuhalten, die Gewalt und Störungen beim Fußball suchen. Hierfür ist geplant, zusätzliche Fördermittel des Landes in Höhe von jährlich 210.000 Euro zur Verfügung zu stellen.

Der „Tag des Sports“ wird seit 2014 gemeinsam vom Land Niedersachsen in Kooperation mit interessierten Stadt-, Kreis- und Regionssportbünden durchgeführt. Für die Weiterentwicklung dieser Landesveranstaltung ist beabsichtigt, zusätzliche Mittel in Höhe von jährlich 50.000 Euro in den Haushalt einzustellen.

  1. Zentrum für Ernährung und Hauswirtschaft

In Zusammenarbeit mit zahlreichen Akteuren wird ein Zentrum für Ernährung und Hauswirtschaft auf den Weg gebracht, das die staatlichen und nichtstaatlichen Aktivitäten in Niedersachsen rund um eine gesunde und nachhaltige Ernährung zielgerichtet koordinieren wird. Das Ernährungsbewusstsein und hauswirtschaftliche Alltagskompetenzen sollen bei Jung und Alt in allen Bevölkerungsschichten effektiv gestärkt werden. Auf diesem Weg soll die Wertschätzung für Lebensmittel verbessert, ernährungsbedingten Erkrankungen vorgebeugt und die Verschwendung von Lebensmitteln eingedämmt werden. Dafür werden in den Jahren 2019 bis 2022 insgesamt rund 2,8 Millionen Euro eingeplant. Flankierend sollen die bisherige Versorgung von Kindern mit Milch, Obst und Gemüse in den Schulen sowie das Projekt Kochen mit Kindern, das stark nachgefragt wird, fortgesetzt werden.

  1. Entwicklung zukunftsfähiger Lösungen im Agrarbereich

Ein nachhaltiges Ressourcenmanagement, die Bewältigung des Klimawandels, hochwertige Produkte und mehr Tierwohl – die Erwartungen an die Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft sind groß. Im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaft Agrar (EIP Agri) werden deshalb Projekte unterstützt, bei denen sich betroffene Akteure vernetzen und mit Partnern aus der Wissenschaft nach dem Motto „von der Praxis für die Praxis“ selbst zukunftsfähige und ergebnisorientierte Strategien erarbeiten. Für 2019 plant die Landesregierung eine Verdopplung ihres Finanzierungsanteils auf eine Million Euro und ermöglicht so, dass Innovationsprozesse mit einem Gesamtvolumen von fünf Millionen Euro gestartet werden können.

Im Rahmen der Fördermaßnahme LEADER sollen Projekte lokaler Aktionsgruppen als Motor für die regionale Entwicklung im ländlichen Raum wirken. Für private Projektträger sollen ab 2019 pro Jahr 300.000 Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt werden.

  1. Kultur

Das Land plant, die institutionelle Förderung für das Ostpreußische Landesmuseum in Lüneburg zu erhöhen. Hintergrund sind die gestiegenen Betriebskosten aufgrund des zweiten Erweiterungsbaus, der im August 2018 eröffnet wird. Zudem will sich das Land mit insgesamt 2,4 Millionen Euro an einem geplanten dritten Erweiterungsbau beteiligen, der dem bedeutenden Königsberger Philosophen Immanuel Kant gewidmet sein wird und dessen Nachlass aufnehmen soll.

Die Regionalsprachen Niederdeutsch und Saterfriesisch sind wichtige niedersächsische Kulturgüter. Um sie für künftige Generationen lebendig zu erhalten, müssen junge Menschen so früh wie möglich mit ihnen vertraut gemacht werden. Die Regionalsprachen werden nur überleben, wenn sie auch gesprochen werden. Mit der Bereitstellung von jährlich 350.000 Euro ab 2019 für den Aufbau eines studierbaren Unterrichtsfachs „Niederdeutsch“ im Bereich der Lehramtsausbildung an der Universität Oldenburg will die Landesregierung in einem ersten Schritt dem Beschluss des Landtags vom 21. September 2017 Rechnung tragen, die Förderung für das Niederdeutsche und das Saterfriesische zu verstetigen und auszubauen.

Um 350.000 Euro soll die Filmförderung in den Jahren 2019 bis 2022 aufgestockt werden.

  1. Finanzen

Die Kofinanzierungshilfen des Landes haben sich bewährt, um finanzschwache Kommunen gezielt zu unterstützen und zu stabilisieren. Auf diese Weise wird auch diesen Kommunen die Umsetzung und Finanzierung zukunftsweisender Projekte erleichtert oder überhaupt erst ermöglicht. Daher möchte die Landesregierung ab 2019 jährlich neue Mittel in Höhe von 2 Millionen Euro als Kofinanzierungshilfen gewähren, um finanzschwache Kommunen bei der Finanzierung von EU-Maßnahmen zu unterstützen.

Im Haushaltsjahr 2019 werden insgesamt 487 Nachwuchskräfte zur Sicherung der Funktionsfähigkeit der Finanzämter eingestellt. Davon entfallen 262 Ausbildungsplätze auf den mittleren und 225 auf den gehobenen Dienst. Darin enthalten sind im Hinblick auf den reduzierten Abiturjahrgang 2020 zusätzliche 25 vorgezogene Einstellungen. Die Ausbildung wird damit auch in Zukunft auf sehr hohem Niveau fortgeführt. Motiviertes und qualifiziertes Personal sichert einen gleichmäßigen Vollzug der Steuergesetze und gewährleistet dadurch die Sicherung des Steueraufkommens. Weiterhin wird mit diesen Einstellungen ein entscheidender Beitrag für eine bedarfsgerechtere Personalausstattung der Finanzämter geleistet. Zur Stärkung der Attraktivität der Steuerverwaltung hat die Landesregierung 180 Stellenhebungen für den Innendienst mit einem Finanzvolumen von insgesamt rund 0,9 Millionen Euro beschlossen.


  1. Hochbau und Bauunterhaltung

Die verbliebenen Mittel des 2013 eingerichteten „Sondervermögens zur Nachholung von Investitionen durch energetische Sanierung und Infrastruktursanierung von Landesvermögen“ in Höhe von 31 Millionen Euro werden 2020 entnommen und für die Fortführung von Hochbaumaßnahmen eingeplant. Das Sondervermögen wird damit aufgelöst.

Die Landesregierung hat folgende Hochbaumaßnahmen im Haushaltsentwurf 2019 veranschlagt:

  • Behördenzentrum Stade VII, Land- und Amtsgericht Stade (Brandschutzmaßnahmen)

    in Höhe von 5 Millionen Euro.

  • Neubau Kompakthalle Straßenmeisterei Friesoythe in Höhe von 7 Millionen Euro.

  • Sanierungsmaßnahmen beim LAVES Lebensmittelinstitut Braunschweig in Höhe von 20 Millionen Euro.

Um den Sanierungsstau bei den landeseigenen Liegenschaften abzubauen, hatte die Landesregierung bereits ein Bauunterhaltungspaket für den Zeitraum von 2017 bis 2020 mit einem Volumen von 150 Millionen Euro beschlossen. Der Bauunterhaltungsansatz soll darüber hinaus 2019 um 21 Millionen Euro erhöht werden, um so einen Beitrag zur Sicherung des Landesvermögens zu leisten.



[1] Für die technische Ausstattung und die Lehrerfortbildung im IT-Bereich erwartet Niedersachsen in den nächsten Jahren Bundesmittel in Höhe von rund 340 Millionen Euro.

Artikel-Informationen

erstellt am:
25.06.2018

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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