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Landesregierung beschließt Neufassung des Berufsrechts im amtlichen Vermessungswesen

Die Niedersächsische Landesregierung hat auf Vorschlag von Innenminister Boris Pistorius beschlossen, das Niedersächsische Gesetz über die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure (NÖbVIG) neu zu fassen und den Gesetzentwurf dem Niedersächsischen Landtag zur Beratung vorzulegen. Das Gesetz regelt das Berufsrecht der ÖbVI neu. Das bislang geltende Recht vom 16. Dezember 1993 wurde zuletzt 2009 geändert.

In der Praxis bewährte Vorgehensweisen werden dabei normiert und schließen vorhandene Regelungslücken. Durch den Wegfall von bislang vorgegebenen Genehmigungspflichten wird zum Beispiel den Zielen der Deregulierung und des Bürokratieabbaus Rechnung getragen. Mit der Neufassung des Gesetzes wird die Stellung der ÖbVI in der Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben gestärkt.

ÖbVI werden zur Wahrnehmung hoheitlicher Tätigkeiten im amtlichen Vermessungswesen durch das Land bestellt. Dem Land obliegt als Träger des amtlichen Vermessungswesens die Vorhaltung eines Landesbezugssystems, der Nachweis der Liegenschaften zum Zwecke der Eigentumssicherung sowie der Nachweis der Topografie für das gesamte Landesgebiet. Zu deren Kernaufgaben zählt die Ausführung von Liegenschaftsvermessungen, wie z. B. die Bildung von Bauplätzen. ÖbVI wirken an der Erfüllung dieser Aufgaben des Landes mit. Die Neufassung des NÖbVIG erfolgt aufgrund geänderter Normen in anderen Rechtsgebieten und aktueller Rechtsprechung sowie aufgrund fachlicher Erfordernisse. Mit der Neufassung folgt das Gesetz europarechtlichen Vorgaben. Anpassungen ergeben sich auch aus dem niedersächsischen Beamtenrecht und dem Insolvenzrecht. Die Amtspflichten werden ebenso neu gefasst wie die Regelungen zur beruflichen Verbindung von ÖbVI und deren Haftung. Neu aufgenommen wird auch eine Pflicht zur regelmäßigen Fortbildung.

Artikel-Informationen

erstellt am:
30.04.2019

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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