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Landesregierung beschließt Novelle des Niedersächsischen Hochschulgesetzes: Studentische Belange erhalten mehr Gewicht

Die Niedersächsische Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag eine Novelle des Nieder­sächsischen Hochschulgesetzes (NHG) beschlossen. Damit soll die Demokratisierung der Hochschulen ausgebaut werden. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, Personalvertretungen, Gleichstellungsbeauftragte und Studierende stärker an den Entscheidungen der Hochschule, insbesondere zu Studium und Lehre, zu beteiligen. Der Gesetzentwurf zur Stärkung der Be­teiligungskultur innerhalb der Hochschulen wird nun in den Landtag eingebracht.

Das Gesetz werde auch die Perspektiven des wissenschaftlichen Nachwuchses verbessern, sagte Wissenschaftsministerin Gabriele Heinen-Kljajić. Es sorge für gute Bedingungen in Lehre und Beschäftigung, schaffe mehr Geschlechtergerechtigkeit und stärke die Rechte der Senate.

Nach der Anhörung von Verbänden und studentischen Akteuren ist der ursprüngliche Geset­zesentwurf in einigen Punkten weiterentwickelt worden.

Der Gesetzentwurf sieht unter anderen folgende zentrale Änderungen vor:

- Jede Hochschule kann zusätzlich einen hauptberuflichen Vizepräsidenten für den Be­reich Studium, Lehre und studentische Belange einsetzen. Dieses Amt muss im Ein­vernehmen mit den Studentinnen und Studenten besetzt werden, die Studierendenvertre­ter im Senat und die Studienqualitätskommission müssen dem Senatsvorschlag zustim­men. Der Kreis derjenigen, die zu nebenberuflichen Vizepräsidenten bestellt werden kön­nen, wird auf sämtliche Mitglieder der Hochschule erweitert.

- Um die Beteiligung der Studierenden an den Entscheidungen der Hochschule zu verbes­sern, erhalten diese die Möglichkeit, mit einem Quorum von drei Prozent Themen an die Hochschulorgane heranzutragen. Diese müssen sich dann hochschulöffentlich damit be­fassen.

- Die Personalvertretung, die Gleichstellungsbeauftragte und Studierendenvertreter kön­nen zukünftig an den Hochschul- und Stiftungsratssitzungen mit beratender Stimme teil­nehmen. Ferner wird eine Interessenvertretung der Promovierenden eingeführt.

- Um die hohe Zahl befristeter Arbeitsverträge an den Hochschulen einzudämmen, bekom­men die Hochschulen die Aufgabe, für gute Arbeitsbedingungen zu sorgen. Arbeitsver­träge sollen zukünftig an die Mindestdauer einer Promotion oder an die Laufzeit von For­schungsprojekten angeglichen werden. Die näheren Einzelheiten werden hochschulspe­zifisch insbesondere in mit den Hochschulen abzuschließenden Zielvereinbarungen gere­gelt.

- Nachwuchswissenschaftlern werden attraktivere und planbarere Karrierewege eröffnet. Sie erhalten die Möglichkeit, von einer befristeten W2-Stelle ohne Ausschreibung auf eine unbefristete W3-Stelle zu wechseln, sofern sie sehr gute wissenschaftliche Leistun­gen nachweisen können.

- Die Grenznote beim Übergang vom Bachelorstudium in einen konsekutiven Masterstudiengang wird aufgehoben, sodass vom Sommersemester 2016 an jede Bachelorabsolventin und jeder Bachelorabsolvent die Zugangsberechtigung zum Masterstudium hat. Außerdem werden die Gleichstellungsbeauftragten gestärkt. In den von den Hochschulen aufzustellenden Gleichstellungsplänen sind konkrete Ziel- und Zeitvorstellungen für die Einstellung von zusätzlichen Professorinnen festzulegen.

Ministerin Gabriele Heinen-Kljajić betonte, dass die mit dem Gesetz vorgesehene Stärkung der Beteiligungskultur zu einer Weiterentwicklung der Hochschulautonomie führen werde.

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
21.07.2015

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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