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Landesregierung beschließt „Rahmenplan geschlechtergerechtes Niedersachsen“ Ministerin Rundt: Maßstab für politische Entscheidungen

Die Landesregierung hat am (heutigen) Montag den „Rahmenplan geschlechtergerechtes Niedersachsen“ vorgelegt. Die Ministerien und die Staatskanzlei haben ausgewählte politi­sche Vorhaben auf Geschlechtergerechtigkeit geprüft, die Ergebnisse zusammengefasst und konkrete Verbesserungsmöglichkeiten aufgelistet. Die Vorhaben des Rahmenplans erstre­cken sich über alle politischen Zuständigkeitsbereiche des Landes. Wichtige Ziele sind, die Geschlechtergerechtigkeit bei der Verteilung von Mitteln aus den Europäischen Fonds si­cherzustellen, eine geschlechtergerechte Verbraucherberatung für Frauen mit Migrationsge­schichte anzubieten, mehr Mädchen und Frauen für die Feuerwehren zu gewinnen oder auch die gleichstarke Verantwortung der Väter für die Erziehung der Kinder zu erreichen.

Bereits seit 2004 verpflichtet die Geschäftsordnung der Ministerien und der Staatskanzlei die Landesverwaltung, die Gleichstellung von Frauen und Männern als durchgängiges Leitprin­zip zu beachten. Diese Landesregierung mache nun damit endlich ernst, erklärte Gleichstel­lungsministerin Cornelia Rundt: Die Besonderheit des Rahmenplans liege darin, dass die Vorhaben im Dialog mit den niedersächsischen Frauenverbänden entwickelt und dabei je­weils geschlechterspezifische Aspekte in den Mittelpunkt gestellt worden seien. Zentral sei auch die Begleitung des demographischen Wandels mit Blick auf die unterschiedlichen Aus­wirkungen auf Frauen und Männer, zum Beispiel beim öffentlichen Nahverkehr in einwohner­schwachen Regionen, bei Altersarmut oder bei der Bewältigung des Fachkräftemangels.

Die Ministerin bedankte sich bei den Frauenverbänden für die intensive Mitarbeit, die sehr aufwändig gewesen sei. Der Dialog werde fortgeführt, um gemeinsam die Gleichberechti­gung von Frauen und Männern in Niedersachsen voranzubringen. Der Pro­zess des Rah­menplanes für ein geschlechtergerechtes Niedersachsen sei noch nicht abge­schlossen, sagte Rundt. Auf der Basis der Erfahrungen bis jetzt ist beabsichtigt, im Aus­tausch mit den Frauenverbänden den „Rahmenplan 2“ zu entwickeln. Der Prozess wird am Ende der Legis­laturperiode mit einer Gesamtbilanz abgeschlossen.

Hinweis:

Den „Rahmenplan geschlechtergerechtes Niedersachsen“ finden Sie im Anhang und auf der Website des Sozialministeriums http://www.ms.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=37003&article_id=136656&_psmand=17

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
07.09.2015

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

http://www.niedersachsen.de

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