Landesregierung beschließt „Rahmenplan geschlechtergerechtes Niedersachsen“ Ministerin Rundt: Maßstab für politische Entscheidungen
Die Landesregierung hat am (heutigen) Montag den „Rahmenplan geschlechtergerechtes Niedersachsen“ vorgelegt. Die Ministerien und die Staatskanzlei haben ausgewählte politische Vorhaben auf Geschlechtergerechtigkeit geprüft, die Ergebnisse zusammengefasst und konkrete Verbesserungsmöglichkeiten aufgelistet. Die Vorhaben des Rahmenplans erstrecken sich über alle politischen Zuständigkeitsbereiche des Landes. Wichtige Ziele sind, die Geschlechtergerechtigkeit bei der Verteilung von Mitteln aus den Europäischen Fonds sicherzustellen, eine geschlechtergerechte Verbraucherberatung für Frauen mit Migrationsgeschichte anzubieten, mehr Mädchen und Frauen für die Feuerwehren zu gewinnen oder auch die gleichstarke Verantwortung der Väter für die Erziehung der Kinder zu erreichen.
Bereits seit 2004 verpflichtet die Geschäftsordnung der Ministerien und der Staatskanzlei die Landesverwaltung, die Gleichstellung von Frauen und Männern als durchgängiges Leitprinzip zu beachten. Diese Landesregierung mache nun damit endlich ernst, erklärte Gleichstellungsministerin Cornelia Rundt: Die Besonderheit des Rahmenplans liege darin, dass die Vorhaben im Dialog mit den niedersächsischen Frauenverbänden entwickelt und dabei jeweils geschlechterspezifische Aspekte in den Mittelpunkt gestellt worden seien. Zentral sei auch die Begleitung des demographischen Wandels mit Blick auf die unterschiedlichen Auswirkungen auf Frauen und Männer, zum Beispiel beim öffentlichen Nahverkehr in einwohnerschwachen Regionen, bei Altersarmut oder bei der Bewältigung des Fachkräftemangels.
Die Ministerin bedankte sich bei den Frauenverbänden für die intensive Mitarbeit, die sehr aufwändig gewesen sei. Der Dialog werde fortgeführt, um gemeinsam die Gleichberechtigung von Frauen und Männern in Niedersachsen voranzubringen. Der Prozess des Rahmenplanes für ein geschlechtergerechtes Niedersachsen sei noch nicht abgeschlossen, sagte Rundt. Auf der Basis der Erfahrungen bis jetzt ist beabsichtigt, im Austausch mit den Frauenverbänden den „Rahmenplan 2“ zu entwickeln. Der Prozess wird am Ende der Legislaturperiode mit einer Gesamtbilanz abgeschlossen.
Hinweis:
Den „Rahmenplan geschlechtergerechtes Niedersachsen“ finden Sie im Anhang und auf der Website des Sozialministeriums http://www.ms.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=37003&article_id=136656&_psmand=17
Artikel-Informationen
erstellt am:
07.09.2015
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