Landesregierung für mehr Transparenz und Eigenverantwortung in der Justiz: Kabinett empfiehlt Wahlausschuss für herausgehobene Stellen
Die Landesregierung hat in ihrer Sitzung am (heutigen) Mittwoch den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Eigenverantwortlichkeit der Justiz beschlossen. Zukünftig soll bei der Besetzung herausgehobener Positionen in der Justiz ein Wahlausschuss eingebunden werden. Darüber hinaus sollen die Interessenvertretungen bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften sowohl im Bereich der Finanzplanung als auch im Personalbereich mehr Mitspracherechte erhalten. Etwa bei der Einstellung von Nachwuchskräften in die Justiz und bei Beförderungen sei eine erweiterte Mitwirkung vorgesehen. Damit erfüllt der Gesetzentwurf zwei Ziele: Er ist ein wichtiger Beitrag hin zu einer deutlich selbstbestimmteren Justiz und führt zu einer nachhaltigen Stärkung ihrer demokratischen Legitimation.
Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz erläuterte, die Führungskräfte der Justiz erhielten dadurch zukünftig eine stärkere demokratische Legitimation. Stellenbesetzungsverfahren würden transparenter und die Kontrolle von Personalentscheidungen gesteigert. Angesichts des verfassungsrechtlichen Gewichts der 3. Gewalt komme der Qualität der dortigen Personalentscheidungen eine herausragende Bedeutung zu, sagte die Ministerin.
Zusammensetzen soll sich der Wahlausschuss aus sechs Abgeordneten des Niedersächsischen Landtags, vier Vertreterinnen oder Vertretern aus der Richter- und Staatsanwaltschaft sowie einem Vertreter der Rechtsanwaltschaft in Niedersachsen. Mitentscheidungsbefugnisse seien insbesondere bei der Ernennung von Richterinnen und Richtern und von Staatsanwältinnen und Staatsanwälten auf Lebenszeit und bei Beförderungen in herausgehobene Ämter der Justiz (Besoldungsgruppe R 3 und aufwärts) vorgesehen.
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erstellt am:
29.03.2017
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