Niedersächsische Staatskanzlei Niedersachsen klar Logo

Landesregierung für mehr Transparenz und Eigenverantwortung in der Justiz: Kabinett empfiehlt Wahlausschuss für herausgehobene Stellen

Die Landesregierung hat in ihrer Sitzung am (heutigen) Mittwoch den Entwurf eines Geset­zes zur Stärkung der Eigenverantwortlichkeit der Justiz beschlossen. Zukünftig soll bei der Besetzung herausgehobener Positionen in der Justiz ein Wahlausschuss eingebunden wer­den. Darüber hinaus sollen die Interessenvertretungen bei den Gerichten und Staatsan­waltschaf­ten sowohl im Bereich der Finanzplanung als auch im Personalbereich mehr Mit­sprache­rechte erhalten. Etwa bei der Einstellung von Nachwuchskräften in die Jus­tiz und bei Beför­derungen sei eine erweiterte Mitwirkung vorgesehen. Damit erfüllt der Gesetzentwurf zwei Ziele: Er ist ein wichtiger Beitrag hin zu einer deutlich selbstbestimmteren Justiz und führt zu einer nachhaltigen Stärkung ihrer demokratischen Legitimation.

Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz erläuterte, die Führungskräfte der Justiz erhielten dadurch zukünftig eine stärkere demokratische Legitimation. Stellenbesetzungsverfahren würden transparenter und die Kontrolle von Personalentscheidungen gesteigert. Angesichts des verfassungsrechtlichen Gewichts der 3. Gewalt komme der Qualität der dortigen Personalent­scheidungen eine herausragende Bedeutung zu, sagte die Ministerin.

Zusammensetzen soll sich der Wahlausschuss aus sechs Abgeordneten des Niedersächsi­schen Landtags, vier Vertreterinnen oder Vertretern aus der Richter- und Staatsanwaltschaft sowie einem Vertreter der Rechtsanwaltschaft in Niedersachsen. Mitentscheidungsbe­fugnisse seien insbe­sondere bei der Ernennung von Richterinnen und Richtern und von Staatsanwältinnen und Staatsanwälten auf Lebenszeit und bei Beförderungen in herausge­hobene Ämter der Justiz (Besoldungsgruppe R 3 und aufwärts) vorgesehen.

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
29.03.2017

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

http://www.niedersachsen.de

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln