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Landesregierung gibt Schulgesetz-Entwurf zur Verbandsbeteiligung frei

Die Niedersächsische Landesregierung hat in ihrer Kabinettssitzung am (heutigen) Dienstag dem Entwurf zur Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) zugestimmt und diesen zur Verbandsbeteiligung freigeben. Der Gesetzentwurf beende die Ungleichbehand-lung der Schulformen und sei ein Schritt zu gerechteren Bildungschancen und mehr Bil-dungsteilhabe in Niedersachsen, erklärte die Niedersächsische Kultusministerin Frauke Hei-ligenstadt. Durch dieses „Bildungschancen-Gesetz“ werde die optimale Unterstützung und Förderung der Kinder in den Mittelpunkt gerückt, den Schulträgern mehr Freiheit eingeräumt und die pädagogische Arbeit an den Schulen gestärkt.

Mit dem Entwurf sollen unter anderem die Grundlagen für die Rückkehr zu einem grundsätz-lich dreizehnjährigen Bildungsgang am Gymnasium und an den nach Schulzweigen geglie-derten Kooperativen Gesamtschulen gelegt werden („G9“). Die Weiterentwicklung der inklu-siven Schule wird gesetzlich geregelt und Schulträgern wird die Möglichkeit eingeräumt, Ge-samtschulen auch ersetzend für die Schulen des gegliederten Schulwesens zu führen, so-fern bei Errichtung der Gesamtschule der Besuch eines Gymnasiums unter zumutbaren Be-dingungen gewährleistet bleibt.

Die bisherige Schullaufbahnempfehlung am Ende der Grundschulzeit soll zukünftig entfallen. Stattdessen sollen die Erziehungsberechtigten im Laufe des vierten Schuljahrgangs zwei Beratungsgespräche über die individuelle Lernentwicklung des Kindes und die Möglichkeiten der Gestaltung des weiteren Bildungswegs erhalten.

Außerdem sollen Grundschulen, die bereits eine Eingangsstufe führen, künftig auch die Möglichkeit erhalten, die Schuljahrgänge 3 und 4 als pädagogische Einheit führen zu kön-nen. Mit neuem, modernen Abitur nach 13 Jahren an den Gymnasien möchte die Landesre-gierung den Schülerinnen und Schülern wieder mehr Zeit zum Lernen und Leben geben und so ein nachhaltiges Lernen und die Persönlichkeitsbildung von Schülerinnen und Schülern besser unterstützen. Mit dem Gesetzentwurf wird zudem dem Wunsch von vielen Schulträ-gern und Eltern Rechnung getragen, die sich Gymnasien und Gesamtschulen als Angebote vor Ort wünschen.

Dies werde die erste Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes seit fast 10 Jahren sein, der ein ordentliches Beteiligungsverfahren vorausgehen werde, betonte Kultusministerin Heiligenstadt. Erst nach Abschluss des Anhörungsverfahrens und dem Austausch aller Argumente werde die Landesregierung einen Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes in den Landtag einbringen.

Hinweis:

Der Gesetzentwurf wird am (heutigen) Dienstag unter http://www.niedersachsen.de/politik_staat/gesetze_verordnungen/gesetze--verordnungen-20080.html sowie unter http://www.mk.niedersachsen.de online gestellt.
Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
04.11.2014

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

http://www.niedersachsen.de

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