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Landesregierung schließt dauerhafte Kohlendioxid-Speicherung aus / Keine unterirdischen CO2-Speicher in Niedersachsen

Die niedersächsische Landesregierung hat in ihrer Kabinettssitzung am (heutigen) Mon­tag den Entwurf des Niedersächsischen Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes zur Landtagsbefassung freigegeben. Das Gesetz reglementiert die Anforderungen einer dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid (CO2) in Niedersachsen. Aufgrund der „Länderklausel“, für die sich Niedersachsen einge­setzt hatte, können die Länder auf der Grundlage von objektiven Kriterien die Erprobung und Demonst­ration von Techniken zur dauerhaften CO2-Speicherung in bestimmten Gebieten aus­schlie­ßen. Von dieser Klausel macht Niedersachsen mit dem vorliegenden Gesetz­ent­wurf Ge­brauch. Er wird jetzt in den niedersächsischen Landtag eingebracht.

Untersuchungen hätten gezeigt, dass Niedersachsen nicht geeignet ist, um Kohlendioxid dauerhaft und sicher unterirdisch einzulagern, sagte Wirtschaftsminister Olaf Lies. In weiten Teilen des Landes fehlten dafür die geologischen Voraussetzungen. Anderswo ha­ben vorhandene Wasser- und Heilquellenschutzgebiete, Schutz und Erhalt der Kultur­landschaft, touristische Interessen oder auch bestehende Bergbauberechtigungen Prio­rität.

Mit dem faktischen Ausschluss von Kohlendioxid-Speicherung im gesamten Landesgebiet sind keine negativen Effekte auf die Industrie oder die Energiewirtschaft zu befürchten. Der Einsatz von Technologien zur Speicherung von Kohlendioxid im Boden ist nach Ansicht der Landesregierung weder sinnvoll noch wirtschaftlich.

Das europäische Parlament hatte im April 2009 den Rechtsrahmen für die Anwendung der so genannten CCS-Technologie (Carbon Dioxide Capture and Storage) in Europa geschaf­fen. Diesen hatte die Bundesregierung im Au­gust 2012 in nationales Recht umgesetzt.

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
15.12.2014

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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