Landesregierung schließt dauerhafte Kohlendioxid-Speicherung aus / Keine unterirdischen CO2-Speicher in Niedersachsen
Die niedersächsische Landesregierung hat in ihrer Kabinettssitzung am (heutigen) Montag den Entwurf des Niedersächsischen Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes zur Landtagsbefassung freigegeben. Das Gesetz reglementiert die Anforderungen einer dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid (CO2) in Niedersachsen. Aufgrund der „Länderklausel“, für die sich Niedersachsen eingesetzt hatte, können die Länder auf der Grundlage von objektiven Kriterien die Erprobung und Demonstration von Techniken zur dauerhaften CO2-Speicherung in bestimmten Gebieten ausschließen. Von dieser Klausel macht Niedersachsen mit dem vorliegenden Gesetzentwurf Gebrauch. Er wird jetzt in den niedersächsischen Landtag eingebracht.
Untersuchungen hätten gezeigt, dass Niedersachsen nicht geeignet ist, um Kohlendioxid dauerhaft und sicher unterirdisch einzulagern, sagte Wirtschaftsminister Olaf Lies. In weiten Teilen des Landes fehlten dafür die geologischen Voraussetzungen. Anderswo haben vorhandene Wasser- und Heilquellenschutzgebiete, Schutz und Erhalt der Kulturlandschaft, touristische Interessen oder auch bestehende Bergbauberechtigungen Priorität.
Mit dem faktischen Ausschluss von Kohlendioxid-Speicherung im gesamten Landesgebiet sind keine negativen Effekte auf die Industrie oder die Energiewirtschaft zu befürchten. Der Einsatz von Technologien zur Speicherung von Kohlendioxid im Boden ist nach Ansicht der Landesregierung weder sinnvoll noch wirtschaftlich.
Das europäische Parlament hatte im April 2009 den Rechtsrahmen für die Anwendung der so genannten CCS-Technologie (Carbon Dioxide Capture and Storage) in Europa geschaffen. Diesen hatte die Bundesregierung im August 2012 in nationales Recht umgesetzt.
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erstellt am:
15.12.2014
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