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Landesregierung stimmt der Entlastung von Mitgliedern der Landesregierung im Aufsichtsrat der Volkswagen AG zu

Die niedersächsische Landesregierung hat in ihrer Sitzung am (heutigen) Dienstag die Vertreter des Landes und der Hannoverschen Beteiligungsgesellschaft mbh (HanBG) ermächtigt, Ministerpräsident Stephan Weil und Wirtschaftsminister Olaf Lies als Vertreter des Landes im Aufsichtsrat der Volkswagen AG in der am 5. Mai 2015 stattfindenden Hauptversammlung der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.

Die Ermächtigung der Vertreter des Landes und der HanBG erstreckt sich weiter auch auf die Zustimmung zu einer beabsichtigten Kapitalmaßnahme der Volkswagen AG.

Danach soll der Vorstand der Volkswagen AG ermächtigt werden, bis zum 4. Mai 2020 das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender stimmrechtsloser Vorzugsaktien, die bei der Verteilung des Gewinns oder des Gesellschaftsvermögens den jeweils bestehenden stimmrechtslosen Vorzugsaktien gleichstehen, gegen Geldeinlage einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt 179,2 Millionen Euro zu erhöhen. Dabei handelt es sich um einen Vorratsbeschluss der Hauptversammlung, der gefasst werden soll, damit der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats generell handlungsfähig ist. Den Aktionären ist dabei ein Bezugsrecht einzuräumen.

Mit der Zustimmung in der Hauptversammlung gehen das Land und die HanBG rechtlich keine Verpflichtung hinsichtlich der späteren Teilnahme an einer Kapitalerhöhung ein.

Da die zu beschließende Kapitalerhöhung die Ausgabe stimmrechtsloser Vorzugsaktien vorsieht, bleiben der Landes- bzw. der HanBG-Anteil am stimmberechtigten Grundkapital von 20 Prozent unverändert.
Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
14.04.2015

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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