Landesregierung tritt Berliner Bundesratsinitiative zur Aufhebung des Kooperationsverbotes in der Bildung bei
Die Niedersächsische Landesregierung setzt sich erneut für eine Aufhebung des Kooperationsverbotes im Bildungsbereich ein. Das Kabinett hat auf seiner Sitzung am (heutigen) Dienstag beschlossen, einen Entschließungsantrag des Landes Berlin für die Bundesratssitzung am 22. September 2017 zu unterstützen. Mit der Initiative wird die Bundesregierung aufgefordert, mit den Ländern in Gespräche über eine Änderung des Grundgesetzes einzutreten, durch die das Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern in der Bildung vollständig aufgehoben wird.
Es soll zukünftig eine gemeinsame Aufgabe von Bund, Ländern und Gemeinden sein, die Einrichtungen aller Bildungsbereiche in die Lage zu versetzen, ihren Aufgaben noch besser gerecht werden zu können. Der Bau und die Sanierung von Bildungseinrichtungen sowie die Ausstattung mit modernen Lehr- und Lernmitteln bildeten die unerlässliche Grundlage für die Umsetzung guter pädagogischer Konzepte. Für den Wissenschaftsbereich war das Kooperationsverbot bereits zum 1. Januar 2015 gelockert worden. Im Schulbereich ist es bislang lediglich im Bereich der kommunalen Bildungsinfrastruktur zu einer Lockerung des Kooperationsverbotes gekommen.
Die Anforderungen an das Bildungssystem seien in den vergangenen Jahren erneut deutlich gestiegen, sagte Kultusministerin Frauke Heiligenstadt. Die Umsetzung der Inklusion und der Ausbau von Ganztagsangeboten und die Digitalisierung seien wichtige Aufgaben des Bildungssystems. Diese ließen sich von Ländern und Kommunen ohne eine stärkere Beteiligung des Bundes an den Kosten nicht erfolgreich stemmen. Zudem sei die Integration von Kindern nichtdeutscher Herkunft über Sprache und Bildung eine Daueraufgabe, für die zusätzliche finanzielle und personelle Ressourcen benötigt werden.
Es gehe nicht darum, den Bildungsföderalismus auszuhebeln, betonte Heiligenstadt. Zu Recht gebe es länderspezifische Ausprägungen und Unterschiede in den Bildungs- und Schullandschaften. Hieran solle nicht gerüttelt werden. Bei der konkreten Ausgestaltung ist zu berücksichtigen, dass die fachliche Verantwortung zur Erreichung der bildungspolitischen Ziele weiterhin den Ländern obliegt, heißt es dazu in der Bundesratsinitiative.
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erstellt am:
29.08.2017
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