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Landesregierung überträgt TU Braunschweig und Leibniz Universität Hannover Bauherrenverantwortung

Die Niedersächsische Landesregierung hat in ihrer Sitzung am (heutigen) Dienstag die Übertragung der Bauherrenverantwortung auf die Technische Universität Braunschweig und die Leibniz Universität Hannover beschlossen.

Die beiden Universitäten erhalten mehr Autonomie und Selbstverantwortung bei zukünftigen Bauvorhaben, sagte die Niedersächsische Wissenschaftsministerin Gabriele Heinen-Kljajić. Im Sinne einer einheitlichen Zuständigkeit für Planen, Bauen und Betrieb der häufig technisch anspruchsvollen Gebäude seien damit mehr Nutzernähe und einfachere Verfahren möglich.

Bislang erfolgten Planung und Bau der TU Braunschweig und der Leibniz Universität Hannover in Zuständigkeit des Staatlichen Baumanagements. Die Übertragung erfolgt aufgrund der Größe und des Bauvolumens. Zur Umsetzung erhalten die beiden Universitäten ab 2018 mehr Personal und zusätzliche Mittel, die dafür im Haushalt verlagert werden können.

Die Übertragung der Bauherrenverantwortung wird nach einer ausreichend langen Laufzeit evaluiert.

Artikel-Informationen

erstellt am:
19.09.2017

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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