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Landesregierung und Handwerk: Für Fachkräfteausbildung, Integration von Flüchtlingen und Förderung des ländlichen Raums

Zu ihrem turnusmäßigen Jahresgespräch trafen am (heutigen) Dienstag die Niedersächsische Landesregierung und die Landesvertretung der Handwerkskammern zusammen. Ministerpräsident Stephan Weil und der Präsident der Handwerkskammern, Peter Voss, betonten dabei ihr gemeinsames Ziel, Jugendlichen auch künftig attraktive Zukunftsperspektiven im Handwerk zu eröffnen. Dies werde vor dem sich abzeichnenden Fachkräftebedarf immer bedeutender. Die Landesregierung und die Handwerkskammern vereinbarten in einem „Letter of Intent“ (Absichtserklärung) die Fortsetzung der Finanzierung der überbetrieblichen Berufsausbildung über das Jahr 2015 hinaus. Voss und Kultusministerin Heiligenstadt unterzeichneten die Vereinbarung nach der gemeinsamen Sitzung.

Das Handwerk spielt in Niedersachsen eine wichtige Rolle als Arbeitgeber und Ausbilder. 83.000 Handwerksunternehmen beschäftigen mehr als eine halbe Millionen Menschen, davon rund 50.000 Auszubildende. In niedersächsischen Handwerksbetrieben haben im Jahr 2014 insgesamt 14.370 Gesellinnen und Gesellen ihre Prüfung abgelegt. Ministerpräsident Weil bedankte sich bei den niedersächsischen Handwerksbetrieben für ihr großes Engagement.

Landesregierung und Handwerkskammern sehen die wachsende Zahl von Flüchtlingen nach Niedersachsen als Chance an, um Menschen mit Bleibeperspektive eine Chance auf Integration in den Arbeitsmarkt zu geben. Ziel des Landes ist deshalb die frühzeitige Kompetenzfeststellung von Asylbewerbern und Flüchtlingen. Eine Million Euro stehen dazu bis 2017 bereit. Die Gesprächspartner verabredeten, im Rahmen der gemeinsamen Fachkräfteinitiative nach Wegen zu suchen, wie möglichst viele Flüchtlinge für Handwerksbetriebe qualifiziert werden können. Die Handwerkskammern boten dazu ihre Kompetenzen und Erfahrungen bei der Betreuung dieser Zielgruppe an.

Die Auftragslage im Handwerk sei so gut wie lange nicht, 90 Prozent der Betriebe zeigen sich zurzeit zufrieden. Jedes Jahr kommen 2.000 bis 3.000 neue Meisterinnen und Meister hinzu, die ihrerseits wieder Unternehmen gründen können. Einig zeigten sich Regierung und Kammern nicht nur dabei, dass der Meisterbrief als wichtigster Qualitätsnachweis des deutschen Handwerks auch in Zukunft unverzichtbar ist. Der Meisterbrief soll nach gemeinsamer Auffassung auch weiterhin Voraussetzung zur Betriebsgründung bleiben.

Das Handwerk ist eine wichtige Säule für die wirtschaftliche Entwicklung des ländlichen Raumes. Die Fördermöglichkeiten des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (Eler) sollen umfassend auch im Handwerk genutzt werden können. Deshalb unterstützt Niedersachsen die Weiterentwicklung der „Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz“ (GAK) zu einer Gemeinschaftsaufgabe „Ländliche Entwicklung“ durch ein erweitertes Förderspektrum, das über die Landwirtschaft hinausgeht.

Gerade kleinere Unternehmen im Handwerk aber haben einen hohen Bürokratieaufwand, wenn sie EU-Fördermaßnahmen in Anspruch nehmen. Deshalb werden Land und Handwerk die bürokratischen Lasten systematisch erfassen und Entlastungsmöglichkeiten besprechen. So soll in der kommenden Förderperiode beispielsweise weniger mit Einzelnachweisen, stattdessen mehr nach Pauschalen abgerechnet werden können.

Landesregierung und Handwerkskammern vereinbarten, auch im kommenden Jahr ihre turnusmäßigen Gespräche fortzusetzen.

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
17.03.2015

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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