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Landesregierung verbessert Frauenförderung im öffentlichen Dienst Neues niedersächsisches Gleichberechtigungsgesetz geht in die Verbandsanhörung

Das Kabinett hat am (heutigen) Dienstag die Novellierung des Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes (NGG) zur Verbandsanhörung freigegeben. Mit dem Gesetzentwurf sollen in denjenigen Bereichen im öffentlichen Dienst, bei denen Frauen noch immer unterrepräsentiert sind, wirksamere Fördermöglichkeiten für Frauen verankert werden.

Niedersachsens Gleichstellungs- und Frauenministerin Cornelia Rundt sagte, dass die Gleichberechtigung von Frauen und Männern nicht nur auf dem Papier stehen dürfe. Das Grundgesetz und die Niedersächsische Verfassung verpflichteten die Landesregierung, Gleichberechtigung auch tatsächlich zu verwirklichen. Deswegen hätte sich das Kabinett das Ziel gesetzt, das NGG wieder zu einem schlagkräftigen Instrument der Frauenförderung zu machen. Diesem Ziel sei die Landesregierung heute ein ganzes Stück näher gekommen, so Ministerin Rundt.

Bereits 1994 hatte das Land Niedersachsen ein erstes Gleichberechtigungsgesetz verabschiedet. Durch die dann im Jahr 2010 verabschiedete Änderung des Gesetzes waren jedoch viele Regeln der Frauenförderung wieder aufgeweicht worden. Ziel der jetzigen Gesetzesänderung ist es, Frauen in allen Bereichen des öffentlichen Dienstes, auch in Führungspositionen, wieder eine gleich starke Stellung wie Männern zu verschaffen. Wo das noch nicht der Fall ist, haben die Dienststellen bei der Besetzung von Ausbildungsplätzen und von Stellen Frauen zu bevorzugen, wenn sie die gleiche Eignung, Befähigung und fachliche Leistung wie die männlichen Mitbewerber ausweisen. Das gelte, bis Frauen in allen Bereichen 50 Prozent der Beschäftigten stellen. Es könne nicht angehen, dass auch knapp 70 Jahre nach dem Inkrafttreten des Gleichheitsgebots des Grundgesetzes Frauen in manchen Führungsämtern erst knapp zu einem Viertel vertreten seien, so Ministerin Rundt.

Es könne auch nicht in das willkürliche Belieben einzelner Dienststellen gestellt werden, ob sie das ändern wollen. Genau das aber sehe das Gesetz von 2010 vor, betonte die Ministerin.

Die bisher schon im Gesetz enthaltenen Vorschriften zur Stärkung der Vereinbarkeit von Familienaufgaben und Beruf werden weiter verbessert. Beschäftigte, die während ihrer Elternzeit oder Beurlaubung aus familiären Gründen an Fortbildungen teilnehmen wollen, sollen Lehrgangs- und Reisekosten ersetzt erhalten. Wenn Teilzeitbeschäftigte ihre Stelle aufstocken wollen, sollen sie bei Stellenbesetzungen einen Vorrang erhalten. Gleiches gilt, wenn Beurlaubte früher als vereinbart aus der Beurlaubung zurückkehren wollen. Das gilt für Frauen und für Männer. Es entspricht einem modernen Geschlechterbild, dass auch Männer sich an den Aufgaben der Kindererziehung und Pflege beteiligen. Deswegen müssten die Dienststellen auch für Männer die Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Auge haben, stellte Ministerin Rund fest.

Der Gesetzentwurf schlägt außerdem eine Stärkung der Stellung der Gleichstellungsbeauftragten vor. Sie sollen ein Klagerecht vor den Verwaltungsgerichten bekommen, wenn sie nicht die Arbeitsmöglichkeiten erhalten, die das Gesetz vorsieht. Wenn sie sich in einer Personalsache mit der Dienststelle nicht einigen können, soll letztendlich die Aufsichtsbehörde entscheiden.

Weil das Gesetz für alle Dienststellen der Landes- und Kommunalverwaltung gelten soll, sind an der Verbandsanhörung 50 Verbände und Institutionen zu beteiligen. Sie erhalten jetzt die Gelegenheit, innerhalb von sechs Wochen zu dem Gesetzentwurf Stellung zu nehmen.

Presseinformationen

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erstellt am:
23.08.2016

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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