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Landesregierung verbessert Möglichkeiten für Beamtinnen und Beamte Pflege- und Betreuungsaufgaben zu übernehmen

Die Niedersächsische Landesregierung hat in ihrer Sitzung am (heutigen) Dienstag eine Verordnung beschlossen, mit der die Möglichkeiten für Beamtinnen und Beamte, Pflege- und Betreuungsaufgaben zu übernehmen, verbessert werden. Damit reagiert die Landesregierung auf die sich aus der demografischen Entwicklung ergebenden Herausforderungen. Zudem werden die beamtenrechtlichen Vorschriften an die schon für die Arbeitnehmer geltenden Regelungen des Pflegzeitgesetzes angepasst.

Mit der Verordnung wird die Situation für Beamtinnen und Beamte erleichtert, die sich um die Betreuung von pflegebedürftigen Familienmitgliedern oder Angehörigen kümmern. Es wird ihnen ermöglicht, in einer akut auftretenden Pflegesituation eines Angehörigen eine bedarfsgerechte Pflege zu organisieren oder eine pflegerische Versorgung in dieser Zeit sicherzustellen. Ebenso wird der Anspruch auf Sonderurlaub bei der schweren Erkrankung eines Kindes erweitert. Dazu zählt auch die notwendige Begleitung eines Elternteils bei einer Kinderkur. Außerdem können Beamtinnen und Beamte zukünftig Urlaub ohne Bezüge erhalten, wenn sie einen schwerstkranken Angehörigen in der letzten Lebensphase begleiten.

Die Verordnung wird mit der Verkündung im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt in Kürze in Kraft treten.

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
22.09.2015

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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