Landesregierung will den Kampf gegen den Missbrauch von Werkverträgen verstärken − Kabinett verabschiedet Entschließungsantrag für Bundesrat
Die niedersächsische Landesregierung will mit größerem Nachdruck den Kampf gegen den Missbrauch von Werkverträgen führen und dafür auch den Bund in die Pflicht nehmen. In ihrer (heutigen) Sitzung hat die Landesregierung einen entsprechenden Entschließungsantrag für den Bundesrat beschlossen, der am (kommenden) Freitag in Berlin eingebracht werden soll. Ministerpräsident Stephan Weil wird den Antrag im Bundesrat begründen.
In dem Entschließungsantrag plädiert die Landesregierung für weitere gesetzgeberische Maßnahmen im Arbeitnehmerüberlassungs- und Betriebsverfassungsgesetz. Kern des Paketes: Die Rechte der Betriebsräte sollen deutlich gestärkt werden, sie sollen mehr Einflussmöglichkeiten erhalten, um sich für die Rechte von Werkvertragsbeschäftigten einsetzen zu können. Des Weiteren wird die Bundesregierung aufgefordert, Beratungsstellen für mobile Beschäftigte, wie sie Niedersachsen bereits eingerichtet hat, auch bundesweit zu etablieren. Ebenso wird der Personalausbau in den Zollbehörden, insbesondere bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit, gefordert, um Verstöße gegen gesetzliche Regelungen verfolgen und ahnden zu können.
Hintergrund des Entschließungsantrags ist die Feststellung, dass trotz erheblicher Anstrengungen seit dem Regierungswechsel strukturelle Grundprobleme auf Bundesebene weiter existieren und nicht behoben wurden. Insbesondere Änderungen im Arbeitnehmerüberlassungs- sowie im Betriebsverfassungsgesetz auf Bundesebene stehen noch aus.
Die Landesregierung hat im Rahmen eines interministeriellen Arbeitskreises die Gesamtproblematik gründlich aufgearbeitet. Sie hat erfolgreich auf Unternehmen der Schlacht- und Zerlege-Industrie eingewirkt, um den Abschluss tariflicher Entgeltregelungen zu initiieren. Außerdem wurde mit einem gemeinsamen Erlass von Sozialministerium und Innenministerium auf eine Verbesserung der Unterbringungssituation der Beschäftigten hingewirkt. Den Betroffenen mit der Einrichtung von mittlerweile drei Beratungsstellen ein niedrigschwelliges, individuelles Hilfsangebot vor allem für arbeits- und sozialrechtliche Fragen eröffnet.
Bereits im September 2013 hatte Niedersachsen in einer Bundesratsinitiative wichtige Änderungen angeregt, um unzumutbare Arbeitsbedingungen zu verhindern und ihnen zu begegnen. Die im Berliner Koalitionsvertrag angekündigten gesetzgeberischen Arbeiten zur Vermeidung missbräuchlicher Werkvertragsgestaltungen sollen zwar im Laufe des ersten Halbjahres 2015 durch das Bundesarbeitsministerium konkretisiert werden. Mit dem aktuellen Entschließungsantrag will das seinen Ansatz noch einmal ausdrücklich bekräftigen.Artikel-Informationen
erstellt am:
04.03.2015
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