Landesregierung will Entschließung des Bundesrates: Substitutionsbehandlung von Opiatabhängigen sicherstellen
Niedersachsen wird – gemeinsam mit dem Land Baden-Württemberg – den Bund auffordern, die Betäubungsmittelverschreibungsverordnung auf den neuesten Stand zu bringen. Dazu wird es eine gemeinsame Entschließung des Bundesrats geben. Das hat die niedersächsische Landesregierung in ihrer Sitzung am (heutigen) Dienstag beschlossen. Ziel ist es, die aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse und praktischen Erfahrungen zur Substitutionsbehandlung Opioidabhängiger auf den neuesten Stand zu bringen. Danach steht ein Vorschlag in der Diskussion, inhaltlich künftig nur noch Regelungen in der Verordnung stehen zu lassen, die die Sicherheit des Betäubungsmittelverkehrs betreffen, nicht aber das Arzt-Patienten-Verhältnis.
Die derzeitigen rechtlichen Rahmenbedingungen führten dazu, dass junge Ärztinnen und Ärzte nur schwer dafür gewonnen werden können, in die Substitutionsbehandlung einzusteigen, begründete Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt den Vorstoß. Gerade in einem Flächenland wie Niedersachsen sei es aber elementar, die Substitutionsbehandlung Opioidabhängiger auch im ländlichen Raum sicherzustellen. Die Behandlung mit Ersatzstoffen ermögliche es den Betroffenen ein stabiles und gesünderes Leben zu führen, fern von Suchtdruck und eventuell damit verbundener Beschaffungskriminalität.
Eine entsprechende Änderung der Verordnung hatten die Länder zuletzt auf der 86. Gesundheitsministerkonferenz im Juni 2013 in Potsdam gefordert. Das Bundesministerium für Gesundheit hatte zwar zu einem Fachgespräch eingeladen. Der Entwurf einer Änderungsverordnung steht allerdings nach wie vor aus.
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erstellt am:
01.12.2015
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