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Landesregierung will Entschließung des Bundesrates: Substitutionsbehandlung von Opiatabhängigen sicherstellen

Niedersachsen wird – gemeinsam mit dem Land Baden-Württemberg – den Bund auffordern, die Betäubungsmittelverschreibungsverordnung auf den neuesten Stand zu bringen. Dazu wird es eine gemeinsame Entschließung des Bundesrats geben. Das hat die niedersächsi­sche Landesregierung in ihrer Sitzung am (heutigen) Dienstag beschlossen. Ziel ist es, die aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse und praktischen Erfahrungen zur Substitutionsbe­handlung Opioidabhängiger auf den neuesten Stand zu bringen. Danach steht ein Vorschlag in der Diskussion, inhaltlich künftig nur noch Regelungen in der Verordnung stehen zu las­sen, die die Sicherheit des Betäubungsmittelverkehrs betreffen, nicht aber das Arzt-Patien­ten-Verhältnis.

Die derzeitigen rechtlichen Rahmenbedingungen führten dazu, dass junge Ärztinnen und Ärzte nur schwer dafür gewonnen werden können, in die Substitutionsbehandlung einzustei­gen, begründete Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt den Vorstoß. Gerade in einem Flächenland wie Niedersachsen sei es aber elementar, die Substitutionsbehandlung Opioidabhängiger auch im ländlichen Raum sicherzustellen. Die Behandlung mit Ersatzstof­fen ermögliche es den Betroffenen ein stabiles und gesünderes Leben zu führen, fern von Suchtdruck und eventuell damit verbundener Beschaffungskriminalität.

Eine entsprechende Änderung der Verordnung hatten die Länder zuletzt auf der 86. Gesund­heitsministerkonferenz im Juni 2013 in Potsdam gefordert. Das Bundesministerium für Ge­sundheit hatte zwar zu einem Fachgespräch eingeladen. Der Entwurf einer Änderungsver­ordnung steht allerdings nach wie vor aus.

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
01.12.2015

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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