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Landesregierung will Kommunalwahlrecht für alle dauerhaft in Deutschland lebenden Ausländerinnen und Ausländer – Beitritt zu einem Gesetzesantrag im Bundesrat

Die Niedersächsische Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag beschlossen, dem Ge­setzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes als Mitantragsteller im Bundesrat beizutreten. Danach sollen die Länder künftig allen dauerhaft in Deutschland lebenden Ausländerinnen und Ausländern das Kommunalwahlrecht ermöglichen können. Bisher sind bei Kommunal­wahlen nur Deutsche und hier lebende Unionsbürgerinnen und -bürger – Angehörige anderer EU-Mitgliedstaaten – wahlberechtigt. Erst nach einer Änderung des Grundgesetzes (Artikel 28) könnten die Landesgesetzgeber ihre Kommunalwahlgesetze entsprechend anpassen. In Niedersachsen leben etwa 175 000 Menschen („Drittstaatsangehörige“), die von dieser Ge­setzesänderung profitieren könnten.

Innenminister Boris Pistorius bezeichnete es als unverständlich, dass hier lebende Auslände­rinnen und Ausländer, die nicht aus der EU stammen, bei Kommunalwahlen nicht abstimmen dürfen. Die Landesregierung wolle, dass auch diese Bevölkerungsgruppe am politischen und gesellschaftlichen Leben teilhaben und mitentscheiden kann, zumal sie von politischen Entscheidungen vor Ort genauso betroffen sei wie alle anderen Bürgerinnen und Bürger. Es sei daher ein wichtiges Signal, dass sich die Landesregierung diesem Antrag anschließe.

Dem ursprünglichen Gesetzesantrag des Landes Rheinland-Pfalz aus dem Jahr 2007 sind bislang die Länder Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg und Schleswig-Holstein beige­treten (Bundesratsdrucksache 623/07).

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
16.06.2015

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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