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Landesregierung will wohnortnahe Möglichkeiten für Sport und Spiel von Kindern und Jugendlichen sichern

Heute fiebert ganz Deutschland dem Halbfinale bei der Fußball-WM in Brasilien entgegen. Zu Hause aber haben immer mehr Kinder und Jugendliche Schwierigkeiten, wenn sie auf Bolzplätzen oder in Sportvereinen Fußball spielen wollen.

Das niedersächsische Kabinett hat sich in seiner Sitzung am (heutigen) Dienstag dafür aus­gesprochen, insbesondere Kindern und Jugendlichen zukünftig auch in dicht besiedelten Umgebungen das Fußballspielen und sonstige sportliche Betätigungen zu ermöglichen. Auf­grund der geltenden Lärmschutzvorschriften besteht derzeit die Gefahr, dass die zuneh­mende Verdichtung der Städte zu einer Verdrängung von Sportanlagen und Freizeiteinrich­tungen aus Wohngebieten in entlegene Gewerbe- oder Stadtrandgebiete führt. Kinder und Jugendliche aber brauchen nach Auffassung der Niedersächsischen Landesregierung ein wohnortnahes Sport- und Freizeitangebot.

Deshalb macht sich Niedersachsen gemeinsam mit anderen Ländern im Bundesrat dafür stark, dass die bei Sport und Spiel entstehenden Geräuschemissionen zukünftig gesetzlich zugunsten des Freizeitsports geregelt werden können. Kurzfristig soll dabei eine Länderöff­nungsklausel helfen, langfristig soll die Verordnung des Bundes zum Lärmschutz auf Sport­anlagen geändert werden, um ein Miteinander von Wohnen und Sport im städtischen Raum zu gewährleisten.

Minister Pistorius erklärte dazu am Rande der Kabinettssitzung: “Sport gehört in die Mitte der Gesellschaft und damit auch in die Mitte unserer Städte. Mit diesem Antrag wollen wir verhindern, dass Sportanlagen nur noch in Gewerbegebieten errichtet oder dort hin verdrängt werden können. Besonders für Kinder und Jugendliche wären das teils unzumutbare Hürden, aktiv Sport treiben zu können. Das nehmen wir nicht hin, weil der Breitensport uns am Herzen liegt.“
Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
08.07.2014

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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