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Mehr Anreize für die Altenpflegeausbildung: Land will solidarische Umlagefinanzierung notfalls auch in Eigenregie umsetzen

Mit mehr Anreizen bei der Ausbildung will die niedersächsische Landesregierung den Fach­kräftemangel in der Altenpflege bekämpfen. Dazu soll unter anderem ein Ausgleichsverfah­ren zur Finanzierung von Ausbildungsvergütungen und Weiterbildungskosten beitragen. Alle Pflegeeinrichtungen und ambulanten Dienste sollen an den Kosten der Ausbildung in der Al­tenpflege beteiligt werden – unabhängig davon, ob sie selber ausbilden oder nicht. Da aber paral­lele Umlageverfahren auf Landes- und auf Bundesebene vermieden werden sollen, hat die Landesregierung in ihrer Sitzung am (heutigen) Mittwoch beschlossen, die Umsetzung der Niedersächsischen Altenpflegeausgleichsverordnung zu­nächst um ein Jahr zu verschie­ben. Dazu sollen nun die die betroffenen Verbände angehört werden.

Die Einführung des Ausgleichsverfahrens soll den Wettbewerbsnachteil für Einrichtungen, die heute bereits ausbilden, beseitigen und so mehr Gerechtigkeit schaffen. Trittbrettfahrer wer­den danach zur Kasse gebeten. Nach den ursprünglichen Plänen der Landesregierung sollte dieses Umlage­verfahren bereits in diesem Jahr an den Start gehen. Das entsprach der Beschlusslage vom Dezember 2015. Doch im März 2016 brachte die Bundesregierung ei­nen Gesetzentwurf zur Reform der Pflegeberufe (die so ge­nannte Generalistik) in den Bun­destag ein. Dessen Beratung ist allerdings zurzeit ins Sto­cken geraten.

Sollte die Generalistik in dieser Wahlperiode des Bundestages eingeführt werden, kann die Verordnung des Landes aufgehoben werden. Sollte die Um­setzung eines Bundesumlagever­fahrens dagegen scheitern, kann das Land ab dem Jahr 2018 das eigene Umlageverfahren einführen. Für Sozialministerin Cornelia Rundt steht außer Frage, dass eine menschliche, an den Bedürfnissen der Betroffenen ori­entierte Pflege nur durch engagierte, motivierte Mitar­beite­rinnen und Mitarbeiter sicherge­stellt werden könne. Dazu gehöre neben einer guten Be­zah­lung auch eine gute Ausbildung, so Rundt. Die Ausbildungsumlage soll Betriebe veranlassen, mehr auszubilden und damit die Mög­lichkeit zu schaffen, mehr Menschen die Grundlage für einen zukunftssicheren Beruf zu bie­ten.

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
08.02.2017

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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