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Mehr Geld für die Ausbildung in der Altenpflege steht bereit – mit Projekten soll die Attraktivität erhöht werden

Mit mehr Anreizen zur Ausbildung will Niedersachsen den Fachkräftemangel in der Altenpflege bekämpfen. Eine entsprechende Änderung des Gesetzes über die „Stiftung zur Zukunft der Altenpflegeausbildung“ wird in den Landtag eingebracht. Das hat das Kabinett am (heutigen) Dienstag) beschlossen.

Die Stiftung wurde im Jahr 2012 errichtet. Sie ist aus dem Sondervermögen der damaligen Altenpflegeumlage nach dem niedersächsischen Altenpflege-Berufegesetz enstanden. Die Stiftung hat den Zweck, die Attraktivität der Altenpflegeausbildung zu erhöhen, um eine ausreichende Zahl qualifizierten Personals in der Altenpflege zu sichern. Gefördert werden sollen insbesondere die Ausbildungsbereitschaft von Einrichtungen, die Attraktivität der Berufe, das Interesse junger Menschen, den Beruf zu ergreifen, sowie Maßnahmen zur Vorbereitung auf die Ausbildung und den Beruf.

Mit dem Pflegeberufereformgesetz des Bundes werden die Ausbildungen in der Kranken-, in der Kinderkranken- und in der Altenpflege zusammengeführt (die sogenannte Generalistik). Es wird mittelfristig keine originäre Altenpflegeausbildung mehr geben – auf die ist der Stiftungszweck aber bislang zugeschnitten.

Damit das Stiftungsvermögen zudem dem eigentlich zugedachten Zweck zugeführt werden kann, soll mit der beabsichtigten Gesetzesänderung eine Grundlage für dessen Verwendung im Sinne einer Verbrauchsstiftung gegeben werden. Bislang durfte nur mit Zinserträgen gefördert werden. Nun soll angesichts des dramatischen Fachkräftemangels auch das bislang nicht verwertbare Stiftungsvermögen in Höhe von zehn Millionen Euro für den Stiftungszweck bereitgestellt werden.

„Das Stiftungsvermögen soll dafür eingesetzt werden, noch mehr junge Menschen für die Ausbildung zu gewinnen“, erklärte Sozial- und Gesundheitsministerin Carola Reimann: „Wir leisten damit einen Beitrag zur Fachkräftegewinnung und können die Situation in der Pflege sowohl zugunsten der Pflegebedürftigen als auch der Beschäftigten verbessern.“

Die Landesregierung hat heute zudem beschlossen, die Niedersächsische Altenpflegeausgleichsverordnung aufzuheben, mit der mittels eines Umlageverfahrens die Entstehung weiterer Ausbildungsplätze erreicht werden sollte. Mit dem Pflegeberufereformgesetz und der kürzlich beschlossenen Finanzierungsverordnung liegen aber jetzt auf Bundesebene Regelungen für eine Umlagefinanzierung der zukünftigen Ausbildung in der Pflege vor. Ein zusätzliches niedersächsisches Umlageverfahren ist deshalb nicht mehr erforderlich.

Artikel-Informationen

erstellt am:
30.10.2018

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

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