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Mehr Qualität, mehr Service: Bezüge- und Versorgungsverwaltung wird künftig wieder als selbständige Landesbehörde organisiert

Die Niedersächsische Landesregierung hat in ihrer Sitzung am (heutigen) Dienstag eine Neuorganisation der Bezüge- und Versorgungsverwaltung beschlossen. Ab dem 1. April 2016 wird sie als „Niedersächsisches Landesamt für Bezüge und Versorgung“ in der Form einer selbständigen oberen Landesbehörde mit den vier dezentralen Standorten in Hanno­ver, Aurich, Braunschweig und Lüneburg organisiert. Zuvor selbstständig war sie seit 2010 als Abteilung 4 Bestandteil der Oberfinanzdirektion (OFD) Niedersachsen.

Die 2010 vollzogene Eingliederung der Bezüge- und Versorgungsstelle in die OFD Nieder­sachsen wurde im Dezember 2014 evaluiert. Im Ergebnis wurde das erwartete Zusammen­wachsen zu einem leistungsstarken, serviceorientierten und zentralen Dienstleister der Fi­nanzen mit schlanken Geschäftsprozessen und einer erhöhten Dienstleistungsqualität nicht im gewünschten Umfang erreicht. Wegen der Unterschiedlichkeit der betroffenen Verwal­tungsbereiche gab es weniger Schnittmengen als erwartet. Die Bezüge- und Versorgungs­verwaltung verfügt über einen auf das operative Geschäft einer Massenverwaltung abge­stimmten Personalkörper und ist damit aufgrund ihrer Aufgaben- und Personalstruktur mit einer im Übrigen auf die Bündelung und Steuerung ausgelegten Mittelbehörde nur schwer in Einklang zu bringen.

Finanzminister Peter-Jürgen Schneider erklärte, die Neuorganisation solle die Arbeitsorga­nisation und -abläufe optimieren. Die beabsichtigten Vereinfachungen der Arbeitsabläufe werden sich nach Schneiders Auffassung positiv auf die Arbeitszufriedenheit und die Moti­vation der rund 900 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und damit auch auf die Arbeitsergeb­nisse auswirken.

Hintergrund

Die niedersächsische Bezüge- und Versorgungsverwaltung in Zahlen

Die niedersächsische Bezüge- und Versorgungsverwaltung hat ein großes Aufgabenspekt­rum: Als zentrale Dienstleisterin für die Berechnung und Auszahlung der Bezüge sorgt sie dafür, dass rund 210.000 aktive Beschäftigte im Landesdienst allmonatlich pünktlich ihre Bezüge erhalten und veranlasst die monatlichen Zahlungen an rund 93.000 Versorgungs­empfängerinnen und -empfänger, verwitwete Personen und Waisen. Das finanzielle Volu­men beträgt dabei rund 11,5 Milliarden Euro jährlich.

Hinzu kommt die Berechnung und Auszahlung von Kindergeld, Heilfürsorge, Umzugskosten, Trennungsgeld oder Reisekosten. Über 950.000 Beihilfeanträge in einer finanziellen Grö­ßenordnung von rund 770 Millionen Euro werden jährlich bearbeitet.

Dabei sind die zu bearbeitenden Fälle in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen.

Für Verfolgte des NS-Regimes sowie deren Hinterbliebenen zahlt sie Renten, Kosten für Heilverfahren und Krankenversorgung und leistet Hilfen in besonderen Notlagen aus dem

Niedersächsischen Härtefonds.

Sie ist zudem die zentrale Stelle für die Vollstreckung von Forderungen niedersächsischer Gerichte und Behörden. Jährlich werden mehr als 150.000 Forderungen vollstreckt. Die Zentrale Vollstreckungsstelle verbleibt dabei vorübergehend bei der Oberfinanzdirektion und wird voraussichtlich erst zum 1. Oktober 2016 an das neue Landesamt verlagert, da zu­nächst die Änderung vollstreckungsrechtlicher Regelungen erforderlich ist.

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
09.02.2016

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

http://www.niedersachsen.de

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