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Mehr Zeit für die Organisation und die Koordination des Schulbetriebs: Schulleitungen kleiner Ganztagsschulen werden ab 1. September 2014 entlastet

Nach dem Abschluss der Verbandsanhörung hat die niedersächsische Landesregie­rung in ihrer Sitzung am (heutigen) Dienstag beschlossen, die Schulleitungen an öf­fentlichen kleinen Ganztagsschulen stärker zu entlasten. Mit einer Ermäßigung der Unterrichtsverpflichtung um bis zu einer Unterrichtsstunde pro Woche werden Schul­leiterinnen und Schulleiter ab dem kommenden Schuljahr (2014/2015) mehr Zeit für die Organisation und die Koordination des Ganztagsbetriebs haben. Die geänderte Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten an öffentlichen Schulen (Nds. ArbZVO-Schule) tritt am 1. September 2014 in Kraft. Die Anhörung der betroffe­nen Verbände hatte keine Änderung des vorgelegten Verordnungsentwurfs ergeben.

Die bessere Ausstattung von Ganztagsschulen und die damit verbundene deutliche Quali­tätsverbesserung im Bildungsbereich seien wesentliche Bestandteile der „Zu­kunftsoffensive Bildung“, erläuterte Kultusministerin Frauke Heiligenstadt. Die Verant­wortung für die erfolg­reiche Umsetzung des Ganztagsbetriebs tragen die Schulleitun­gen. Die Schulleitungen klei­ner Ganztagsschulen sollen von der Unterrichtserteilung entlastet werden, um die zeitauf­wändige und arbeitsintensive Aufgabe besser erledi­gen zu können. Da die Unterrichtsverpflichtung der Schulleiterinnen und Schulleiter dieser kleinen Schulen am höchsten sei, solle sie um eine beziehungsweise eine halbe Unterrichtsstunde vermindert werden, sagte Heiligenstadt.

Die Unterrichtsverpflichtung von Schulleitungen richtet sich nach der Größe der Schule und nach der jeweiligen Schulform. Die Größe einer Schule wird bestimmt nach der Anzahl der Schülerinnen und Schüler und der daraus zu bildenden Klassen sowie dem genehmigten Zusatzbedarf: Je mehr Schülerinnen und Schüler eine Schule besuchen, desto mehr Lehrerstunden stehen den Schulen zur Verfügung. Diese „Lehrer-Soll­stunden“ bilden die Basis für die Ermittlung der Unterrichtsverpflichtung von Schullei­tungen. Dabei gilt der Grundsatz, dass mit der Größe der Schule die Unterrichtsver­pflichtung von Schulleitungen sinkt. Von der neuen Regelung profitieren insbesondere alle einzügigen Grundschulen mit Ganztagsangebot.

Die Schulleitungen an sehr kleinen Grundschulen haben bisher eine Unterrichtsver­pflichtung von 20 Wochenstunden. Durch die avisierte Ermäßigung soll deren Unter­richtsverpflichtung auf 19 Wochenstunden gesenkt werden. Die Schulleitungen dieser sehr kleinen Ganztagsgrundschulen haben damit pro Woche eine Stunde mehr Zeit, um den Ganztagsbetrieb zu organisieren.

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
12.08.2014

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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