Niedersächsische Staatskanzlei Niedersachsen klar Logo

„Meisterprämie“ von 4.000 Euro kann ab 14. Mai beantragt werden

Althusmann: Anreiz für Nachwuchskräfte und mehr Handwerksbetriebe


Ab (kommenden) Montag (14. Mai 2018) kann die „Meisterprämie“ für das Handwerk in Höhe von 4.000 Euro von niedersächsischen Absolventinnen und Absolventen mit einem Meister­abschluss im Handwerk bei der NBank beantragt werden. Darüber informierte Wirtschaftsmi­nister Dr. Bernd Althusmann die Landesregierung in ihrer Sitzung am (heutigen) Dienstag.

Die Prämie richtet sich an diejenigen, die ihre Meisterprüfung auf Grundlage der Handwerks­ordnung (HwO) nach dem 1. September 2017 abgelegt haben oder dies noch bis spätestens 31. Dezember 2019 tun werden. Maßgeblich ist dabei das Datum des Prüfungszeugnisses. Voraussetzung: Wohnsitz oder Ort einer sozialversicherungspflichtigen Beschäfti­gung seit mindestens sechs Monaten müssen in Niedersachsen liegen.

Die Förderung wird komplett über die NBank abgewickelt. Die Antragstellung erfolgt digital, dazu ist eine Registrierung auf der Website https://kundenportal.nbank.de/irj/portal erforder­lich. Die NBank prüft die Anträge und ist für Bewilligung und Auszahlung zuständig.

Die „Meisterprämie“ für das Handwerk mit seinen zulassungspflichtigen Gewerben sei die richtige Antwort auf die sinkende Zahl von Meisterprüfungen und Betrieben, begründete Alt­husmann das Projekt. Da Betriebsgründungen in den zulas­sungspflichtigen Gewerben an eine Meisterprüfung gebunden sind, sei die „Meisterprämie“ ein gutes Instrument, um wieder zu mehr Handwerksbetrieben in Niedersachsen zu kom­men. Zudem werde ein Anreiz für Nachwuchskräfte im Handwerk gegeben, sich fortzubilden und die eigene Qualifikation zu stärken, sagte der Wirtschaftsminister. Die Prämie solle die Meister­ausbildung attraktiver machen und sei zugleich eine Anerkennung für die bestandene Prü­fung.

Bund, Länder und Handwerksverbände seien sich einig, dass die Meisterpflicht im Handwerk Bestand haben müsse. Gleichzeitig seien auch die finanziellen Anforderungen für eine Meis­terausbildung hoch. Dies erscheine vielen Absolventinnen und Absolventen nicht ausrei­chend attraktiv.

Bei der „Meisterprämie“ handele es sich darüber hinaus um einen weiteren Schritt zu mehr Anerkennung für die berufliche Bildung, sagte der Wirtschaftsminister. Die Attraktivität der Meisterausbildung und die der vielen anderen Aufstiegsfortbildungen könne nur nachhaltig gesteigert werden, wenn Aufstiegsfortbildung gebührenfrei sind. Dies sei auch wichtig für eine langfristige Fach­kräftesicherung in Deutschland.

Um eine bundeseinheitliche Lösung für Gebühren- und Entgeltfreiheit sämtlicher Aufstiegs­qualifikationen zu finden, hat die niedersächsische Landesregierung am 27. April 2018 eine Ini­tiative in den Bundesrat eingebracht. Danach sollen die Gebühren für erfolgreich abge­legte Meisterprüfungen in allen Wirtschaftsbereichen und auch die Kosten für sämtliche Auf­stiegsfortbildungen vollständig übernommen werden.

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
08.05.2018

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

http://www.niedersachsen.de

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln