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Menschen, die auf Assistenzhunde angewiesen sind, sollen besser unterstützt werden

Die Landesregierung will eine bessere Unterstützung von Menschen, die auf Assistenzhunde angewiesen sind, erreichen. Das Kabinett hat in seiner (heutigen) Sitzung eine entsprechende Bundesratsinitiative beschlossen, in der der Bund aufgefordert wird, die dafür notwendigen rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. Speziell ausgebildete Assistenzhunde ermöglichen es, eingeschränkte oder fehlende Sinnes- und/oder Körperfunktionen zu ersetzen. Sie können eine wertvolle Hilfe für Menschen mit Behinderungen sein. Neben Blindenführhunden gibt es weitaus mehr Arten von Assistenzhunden mit unterschiedlichsten Einsatzmöglichkeiten, z. B. als Diabetikerwarnhunde oder als Hilfen zu Hause und beim Einkaufen.

Die Bundesratsinitiative der Landesregierung fordert den Bund dazu auf, Menschen, die auf Assistenzhunde angewiesen sind, auf mehreren wichtigen Feldern zu unterstützen:

  • So sollen die Kosten für Assistenzhunde zukünftig umfassend von den Krankenkassen getragen werden. Gegenwärtig zahlen die Kassen nur für Blindenhunde. Alle anderen Menschen, die die Hilfe von Hunden im Alltag benötigen, bleiben dagegen auf den zum Teil hohen finanziellen Belastungen sitzen.

  • Außerdem soll der Bund die rechtlichen Voraussetzungen dafür schaffen, dass Assistenzhunde im Schwerbehindertenausweis eingetragen werden können. Ohne eine solche Eintragung fehlt den Betroffenen häufig die Legitimation für den Zugang zu öffentlichen Gebäuden, Lebensmittelgeschäften oder Arztpraxen.

  • Schließlich wird der Bund aufgefordert, die Anforderungen für Assistenzhunde bundeseinheitlich zu regeln. Es muss klar sein, wann ein Hund besondere Funktionen im Sinne der Inklusion wahrnimmt und wann nicht.

Sozialministerin Cornelia Rundt sagte zu der beschlossenen Bundesratsinitiative: „Inklusion bedeutet, Menschen mit Behinderungen die volle und wirksame Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen.

Deutschland hat sich durch Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention 2009 verpflichtet, auf diesem Feld wirksame Maßnahmen zu treffen. Niedersachsen will mit seiner Bundesratsinitiative spürbare Verbesserungen im Alltag für Menschen herbeiführen, die auf Assistenzhunde angewiesen sind.“

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
06.12.2016

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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