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Militärischer Flugbetrieb eingestellt: Aufhebung von Lärmschutzbereichen für Flugplätze Ahlhorn, Jever und Hopsten

Die Lärmschutzbereiche für die militärischen Flugplätze Ahlhorn, Jever und für den nie­dersächsischen Teilbereich des Flugplatzes Hopsten werden aufgehoben. Das hat die niedersächsische Landesregierung am (heutigen) Dienstag beschlossen. Der militärische Flugbetrieb dort wurde eingestellt. Damit entfallen die Voraussetzungen für die Festset­zung von Lärmschutzbereichen nach dem Fluglärmschutzgesetz. Noch bestehende Lärm­schutzbereiche sind danach aufzuheben.

Für Ahlhorn liegt seit dem Jahr 2014 eine Änderungsgenehmigung zur zivilfliegerischen Nachfolgenutzung als Sonderlandeplatz vor. Die genehmigte Nutzung erfüllt nicht die Vo­raussetzungen zur Festsetzung eines Lärmschutzbereichs nach dem Gesetz.

Die Flugplatzbetriebsfläche in Jever befindet sich seit dem 1. April 2011 im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Bima). Damit entfällt auch hier die militärische Zweckbestimmung.

Auch in Hopsten – dieser Flugplatz liegt im Landkreis Emsland (Niedersachsen) sowie im Kreis Steinfurt (Nordrhein-Westfalen) – wurde der ständige militärische Flugbetrieb einge­stellt. Die Betriebsfläche befindet sich bereits seit dem 1. Februar 2008 ebenfalls im Ei­gentum der Bima. Da der Lärmschutzbereich auf den Hoheitsgebieten beider Länder liegt, hebt Niedersachsen nur den niedersächsischen Teil des Lärmschutzbereichs auf. Nord­rhein-Westfalen hat seinen Teil bereits aufgehoben.

Im Rahmen der Verbandsanhörung wurden unter anderem die kommunalen Spitzenver­bände, Gemeinden, Umwelt- und Wirtschaftsverbände sowie Bürgerinitiativen beteiligt. Es sind insgesamt acht Stellungnahmen eingegangen, in denen keine Einwendungen gegen die Aufhebung der Lärmschutzbereiche erhoben worden sind.

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
03.05.2016

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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