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Neuberechnung der Gemeindeanteile an der Einkommen- und Umsatzsteuer sowie der Gewerbesteuerumlage – neuer Verteilschlüssel gilt bis 2020

Die niedersächsische Landesregierung hat am (heutigen) Mittwoch beschlossen, die Verord­nung über die Gemeindeanteile an der Einkommen- und der Umsatzsteuer sowie über die Gewerbesteuerumlage zu ändern. Anlass sind die neuen Schlüsselzahlen für die Aufteilung der Gemeindeanteile an diesen Steuern. Für die Kommu­nen bedeutet das: Die Zurechnung der Steuerbeträge wird an die aktuellen Entwicklungen angepasst. Die Schlüsselzahlen be­rücksichtigen die Umstellung von der Bundesstatistik über die Lohnsteuer und die veranlagte Einkommensteuer 2010 auf die aktuelle Statistik des Jah­res 2013. Dieser Schlüssel wird alle drei Jahre – wie von einer Bundesverordnung vorge­schrieben – umgestellt.

Gleiches gilt für die Schlüsselzahlen für den Umsatzsteueranteil. Ab dem Jahr 2018 erfolgt die Aufteilung der Umsatzsteueranteile erstmals nach dem endgültigen Verteilungsschlüssel. Dieser setzt sich zu 25 Prozent aus dem Anteil der jeweiligen Gemeinde an dem Gewerbe­steuerauf­kommen, zu 50 Prozent aus dem Anteil der Gemeinde an der Anzahl der sozialver­siche­rungspflichtig Beschäftigten am Arbeitsort und zu 25 Prozent aus dem Anteil an der so­zialversicherungspflichtigen Entgeltsumme am Arbeitsort zusammen.

Die jetzt festgesetzten Schlüsselzahlen gelten für die Jahre 2018 bis 2020. Die Verord­nung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2018 in Kraft. Sie ist bis Ende 2020 Grundlage für die Aufteilung des Gemeindeanteils an den Steuern. Im vergangenen Jahr betrug der Ge­meindeanteil an der Einkom­mensteuer für die niedersächsischen Gemeinden 3,308 Milliar­den Euro. Umsatzsteueranteile wurden in Höhe von rund 503 Millionen Euro ausgezahlt.

Artikel-Informationen

erstellt am:
21.02.2018

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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