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Neubildung der Gemeinde Freden – Kabinett bringt Gesetz in den Landtag ein

Die Landesregierung hat in ihrer Sitzung am (heutigen) Dienstag beschlossen, den Gesetzentwurf über den Zusammenschluss der Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Freden (Leine) durch Neubildung der Gemeinde Freden (Leine) in den Landtag einzubringen.

Dieser kommunalen Neugliederung liegt eine Anpassung der Strukturen an die haushaltswirtschaftlichen Erfordernisse zugrunde. Die sich aus der demografischen Entwicklung ergebenden Anforderungen sollen durch die neue kommunale Struktur aufgefangen werden. Das Landesamt für Statistik Niedersachsen hat für den Landkreis Hildesheim, zu dem die Samtgemeinde Freden gehört, einen Bevölkerungsverlust von 12,4 Prozent bis zum Jahre 2030 prognostiziert. Ziel dieser Bildung einer Einheitsgemeinde ist es, die kommunalen Leistungen aufrechterhalten zu können.

Bei der vom Landkreis Hildesheim im Auftrag des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport durchgeführten Anhörung der Einwohnerinnen und Einwohner der Samtgemeinde Freden (Leine) wurden keine Anregungen oder Bedenken gegen die Bildung einer neuen Einheitsgemeinde geäußert. Die Räte der beteiligten Gemeinden haben in ihrer Anhörung durch das Innenministerium ebenfalls keine Einwendungen erhoben.

Auch die Verbände, die kommunalen Spitzenverbände und die Landesorganisationen der Gewerkschaften, haben keine Anregungen oder Bedenken vorgetragen.

Die Niedersächsische Verfassung sieht bei einem Zusammenschluss von Gemeinden vor, dass es hierzu eines Gesetzes bedarf. Rechtlich werden die Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Freden (Leine) zu der neuen Gemeinde Freden (Leine) zusammengeschlossen.

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
24.11.2015

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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