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Neue Kurort-Verordnung soll unbefristet gelten

Die niedersächsische Landesregierung hat in ihrer Sitzung am (heutigen) Dienstag den Ent­wurf einer Entfristung der Kurort-Verordnung zur Verbandsbeteiligung frei gegeben. Damit soll die derzeit gültige Verordnung entfristet werden. Sie würde andernfalls Ende Dezember 2017 au­ßer Kraft treten.

Die Kurort-Verordnung aus dem Jahre 2005 regelt die Voraussetzungen und das Verfahren für die staatliche Anerkennung von Kur- und Erholungsorten. Maßgebliche Beurteilungs­grundlage für die staatliche Anerkennung sind dabei die Begriffsbestimmungen des Deut­schen Heilbäderverbandes und des Deutschen Tourismusverbandes. Durch die konse­quente Anwendung der Verordnung konnte das Qualitätsniveau in den niedersächsischen Kur- und Erholungsorten deutlich angehoben werden. Es wurden landesweit einheitliche Standards für die Anerkennung von Kur- und Erholungsorten geschaffen. Die Wettbewerbsfähigkeit der Orte wurde damit gesteigert. Alle zehn Jahre erfolgt eine Überprü­fung der Anerkennungsvoraussetzungen.

Da die Kurort-Verordnung am 31. Dezember 2017 außer Kraft tritt, die Not­wendigkeit einer Kurort-Verordnung aber auch in Zukunft bestehen wird, soll die neue Verordnung unbefristet gültig sein.

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
21.02.2017

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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