Neue Kurort-Verordnung soll unbefristet gelten
Die niedersächsische Landesregierung hat in ihrer Sitzung am (heutigen) Dienstag den Entwurf einer Entfristung der Kurort-Verordnung zur Verbandsbeteiligung frei gegeben. Damit soll die derzeit gültige Verordnung entfristet werden. Sie würde andernfalls Ende Dezember 2017 außer Kraft treten.
Die Kurort-Verordnung aus dem Jahre 2005 regelt die Voraussetzungen und das Verfahren für die staatliche Anerkennung von Kur- und Erholungsorten. Maßgebliche Beurteilungsgrundlage für die staatliche Anerkennung sind dabei die Begriffsbestimmungen des Deutschen Heilbäderverbandes und des Deutschen Tourismusverbandes. Durch die konsequente Anwendung der Verordnung konnte das Qualitätsniveau in den niedersächsischen Kur- und Erholungsorten deutlich angehoben werden. Es wurden landesweit einheitliche Standards für die Anerkennung von Kur- und Erholungsorten geschaffen. Die Wettbewerbsfähigkeit der Orte wurde damit gesteigert. Alle zehn Jahre erfolgt eine Überprüfung der Anerkennungsvoraussetzungen.
Da die Kurort-Verordnung am 31. Dezember 2017 außer Kraft tritt, die Notwendigkeit einer Kurort-Verordnung aber auch in Zukunft bestehen wird, soll die neue Verordnung unbefristet gültig sein.
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erstellt am:
21.02.2017
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