Neues Bestattungsgesetz verbessert Patientenschutz in Niedersachsen Kabinett beschließt Maßnahmen zur Stärkung der Patientensicherheit
Die Aufklärung von Todesursachen soll in Niedersachsen künftig erleichtert werden. Die Landesregierung beschloss am (heutigen) Dienstag, eine entsprechende Novelle des Bestattungsgesetzes in den Landtag einzubringen. Das Gesetzesvorhaben ist Bestandteil des Maßnahmenpakets der Landesregierung zur Stärkung der Patientensicherheit in Niedersachsen. Mit dem Gesetzentwurf werden auch moderate Änderungen im Bestattungswesen vorgeschlagen. Sozialministerin Cornelia Rundt bezeichnete die Verbesserung des Patientenschutzes und die Weiterentwicklung des Bestattungswesens als wichtige Zukunftsaufgaben. Mit diesem Gesetz und weiteren wichtigen Maßnahmen wolle die Landesregierung die Sicherheit der Patientinnen und Patienten in Niedersachsens Krankenhäusern erhöhen.
Mit der Änderung des „Gesetzes über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen“ sollen ärztliche Meldepflichten bei der äußeren Leichenschau eingeführt werden. Zulässig soll künftig eine erweiterte innere Leichenschau sein, mit der beispielsweise auch Substanzen festgestellt werden können, die einer verstorbenen Person verabreicht wurden. Außerdem kann das Gesetzesvorhaben einen wichtigen Beitrag zur Erkennung und Aufklärung der Todesursache von Kindern leisten, die vor ihrem sechsten Lebensjahr gestorben sind. In solchen Todesfällen soll die Todesursache durch eine klinische Sektion geklärt werden können. In zweifelhaften Fällen soll eine rechtsmedizinische Untersuchung ermöglicht werden.
Im Rahmen der Anhörung hatten sich die Fachverbände dafür ausgesprochen, dass die klinische Sektion entweder durch einen Facharzt oder eine Fachärztin für Rechtsmedizin oder für Pathologie durchgeführt wird, so beispielsweise die Ärztekammer Niedersachen, die Niedersächsische Krankenhausgesellschaft e. V. sowie das Institut für Rechtsmedizin der Medizinischen Hochschule Hannover, die Deutsche Gesellschaft für Pathologie e. V. und der Bundesverband Deutscher Pathologen e. V. Diese Anregungen wurden aufgegriffen und in den Gesetzentwurf eingearbeitet. 25 Stellungnahmen sind im Rahmen der Verbandsanhörung eingegangen.
Mit dem neuen Gesetz soll zudem das Bestattungswesen weiterentwickelt werden: So soll es künftig in Niedersachsen möglich sein, nach einer Einäscherung geringe Aschemengen zur Verwendung in einer Ampulle, einem Schmuckstück oder dergleichen zu entnehmen, wenn das dem nachweisbaren Wunsch der verstorbenen Person entspricht und mit der Totenruhe vereinbar ist.
In der Verbandsanhörung hatte es zu den Regelungen im Bestattungsrecht zahlreiche Stellungnahmen gegeben. So haben beispielsweise das Katholische Büro Niedersachsen und die Konföderation Evangelischer Kirchen in Niedersachsen mitgeteilt, dass ihres Erachtens die menschliche Würde nach ihrer Auffassung noch auf den Leichnam oder die sterblichen Überreste fortwirke. In der Tat gibt es unterschiedliche gesellschaftliche Vorstellungen dazu, wie mit den sterblichen Überresten eines Menschen würdevoll umgegangen werden kann und sollte. Die Landesregierung legt mit dem aktuellen Gesetzentwurf einen Kompromiss zwischen den unterschiedlichen ethischen und religiösen Überzeugungen vor. Alle weiteren Diskussionen können im weiteren Gesetzgebungsverfahren im Niedersächsischen Landtag geführt werden.
Außerdem soll mit den Änderungen im Bestattungsrecht die Grundlage dafür geschaffen werden, die Verwendung von Natursteinen aus ausbeuterischer Kinderarbeit in Friedhofssatzungen zu verbieten.
Parallel wird derzeitauch mit einer Novelle des Krankenhausgesetzes der Patientenschutz erhöht. Damit sollen dem ärztlichen und pflegerischen Krankenhauspersonal konkrete Unterstützungsangebote für ihre Arbeit gewährt werden. Um eine hohe Dauerbelastung des Personals zu verringern, sollen die Krankenhäuser verpflichtet werden, Konzepte zum Umgang mit berufsbezogenen Belastungen zu erarbeiten. Darüber hinaus soll die Etablierung einer Fehlerkultur und die interdisziplinäre Zusammenarbeit im Krankenhaus befördert werden. Fach- und professionsübergreifende Morbiditäts- und Mortalitätskonferenzen sollen eine Plattform für einen lösungs- und entwicklungsorientierten Austausch auf Augenhöhe erhalten.
Ein anonymes Fehlermeldesystem soll es Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ermöglichen, Verdachtsmomente für fehlerhaftes oder gar kriminelles Handeln innerhalb des Krankenhausbetriebes an eine neutrale Stelle zu melden, ohne Sanktionen befürchten zu müssen. Ein besonderes Augenmerk legt der Entwurf zum Krankenhausgesetz auf die Arzneimittelsicherheit: Neben der flächendeckenden Einführung von Arzneimittelkommissionen werden zukünftig Stationsapothekerinnen und Stationsapotheker das Personal auf den Stationen in allen Fragen der Arzneimitteltherapie unterstützen und beraten. Dies soll unter anderem das Risiko von Medikationsfehlern senken. Mit diesen Instrumenten soll es künftig besser möglich werden, in Krankenhäusern Gefährdungsmuster frühzeitig zu erkennen und etwaige Ursachen abzustellen.
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erstellt am:
04.07.2017
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