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Neues Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen

Rundt: Bessere Aufklärung von Todesursachen als Beitrag zu mehr Patientenschutz

Das Kabinett hat in seiner Sitzung am (heutigen) Dienstag die Novellierung des Niedersäch­sischen Gesetzes über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen (BestattG) beschlos­sen. Dies bedeute mehr Sicherheit und Schutz für Patienten: Mit den geplanten Änderungen soll das Bestattungswesen in Niedersachsen im Interesse einer besseren Aufklärung von Todesursachen weiterentwickelt und rechtssicher ausgestaltet werden, sagte Sozialministerin Cornelia Rundt. Der Gesetzent­wurf wird nun den Verbänden zur Stellungnahme vorgelegt.

Die Novelle sieht unter anderem ärztliche Meldepflichten bei der äußeren Leichen­schau und die Möglichkeit einer erweiterten inneren Leichenschau durch die rechtsmedizini­schen Institute in Niedersachsen vor. Außerdem leistet das Gesetzesvorhaben einen wichtigen Beitrag zur Erkennung und Aufklärung der Todesursache bei Kindern, die vor ihrem sechsten Lebensjahr gestorben sind. In zweifelhaften Fällen soll eine rechtsmedi­zi­nische Untersuchung ermöglicht werden.

Der Gesetzentwurf soll zu einer Modernisierung des Bestattungswesens führen. Dabei werden ak­tuelle gesellschaftliche Forderungen aufgegriffen: So wird die gesetzliche Grundlage dafür geschaffen, dass die Verwendung von Natursteinen aus ausbeuterischer Kinderarbeit in Friedhofssatzungen verboten wird. Darüber hinaus soll es künftig möglich sein, Asche von Verstorbenen auf dafür zugelassenen Friedhofsflächen zu verstreuen.


Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
25.04.2017

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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