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Neufassung der Landesverordnung regelt den Erschwernisausgleich für Wald und stärkt den Naturschutz

Die Niedersächsische Landesregierung hat in ihrer Kabinettssitzung am (heutigen) Dienstag die Freigabe zur Verbandsbeteiligung für eine Neufassung der Verordnung über den Erschwernisausgleich (EA-VO Wald) für forstwirtschaftlich genutzte Naturschutzflächen beschlossen. Die Verordnung dient dem finanziellen Ausgleich von Nachteilen, die die Forstwirtschaft in geschützten Teilen von Natur und Landschaft hinnehmen muss. Mit den geplanten Änderungen wird die Verordnung an die Tatbestände zur Unterschutzstellung angepasst. Insgesamt wird damit der Naturschutz weiter gestärkt. Auch ermöglichen verwaltungstechnische Vereinfachungen im Regelwerk der EA-VO Wald eine großflächigere Umsetzung von Naturschutzauflagen insbesondere im Hinblick auf Planung, Umsetzung und Kontrolle.

Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer können, wie bisher auch schon, auf Antrag einen angemessen Ausgleich für naturschutzfachlich begründete Bewirtschaftungsauflagen erhalten, sofern diese eine wesentliche Erschwernis bedeuten. Ausgeglichen werden ausschließlich Auflagen für Waldflächen, die im europaweiten Schutzgebietsnetz „Natura 2000“ liegen.

Die Rechtsprechung der EU fordert als wirksames Instrument für eine sachgerechte Sicherung von Natura-2000-Gebieten im Wald die hoheitliche Sicherung. Vertragsnaturschutzrechtliche Instrumente können dagegen einem Waldgebiet keinen ausreichenden Schutzstatus verleihen, sondern einen hoheitlichen Schutz nur ergänzen. Mit dem Erschwernisausgleich für Wald schafft die Landesregierung, in Analogie zum Erschwernisausgleich für Grünland, eine effektive Maßnahme zur Akzeptanzförderung für Sicherungsmaßnahmen, die den Zielen des Artenschutzes, des Erhalts und der Steigerung der Biodiversität sowie den ökologischen Funktionen des Ökosystems Wald wirksam entsprechen.

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
07.10.2014

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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