Niedersächsische Staatskanzlei Niedersachsen klar Logo

Niedersachsen fordert im Bundesrat Rückkehr zur Paritätischen Finanzierung in der gesetzlichen Krankenversicherung

Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollen wieder zu gleichen Teilen für die Beiträge zur gesetzli­chen Krankenversicherung aufkommen. Um dieses Ziel zu erreichen hat die Niedersächsi­sche Landesregierung in ihrer (heutigen) Sitzung beschlossen, gemeinsam mit den Ländern Rheinland-Pfalz und Hamburg am 29. Januar 2016 einen Entschließungsantrag in den Bun­desrat einzubringen. Bei steigenden Krankenversicherungsbeiträgen dürften zusätzliche fi­nanzielle Belastungen nicht allein an den Arbeitnehmern hängen bleiben, begründete Sozial­ministerin Cornelia Rundt. Besonders belastet würden diejenigen, die wenig verdienten. Da­her solle die Bundesregierung zeitnah einen Gesetzentwurf vorlegen, mit dem die vollstän­dige paritätische Finanzierung wieder hergestellt werde.

Bis zum 30. Juni 2005 hatten Arbeitnehmer und Arbeitgeber den Beitragssatz noch zu glei­chen Teilen aufgebracht. Mit Wirkung vom 1. Juli desselben Jahres wurde der Grundsatz der paritätischen Finanzierung zugunsten einer Mehrbelastung der Arbeitnehmerinnen und Ar­beitnehmer aufgegeben. Diese mussten von da an einen Zusatzbeitrag in Höhe von 0,9 Pro­zentpunkten allein tragen.

Zum 1. Januar 2015 wurde der pauschale Zusatzbeitrag in Höhe von 0,9 Prozent abge­schafft und der allgemeine, also paritätisch finanzierte, Beitragssatz auf 14,6 Prozent ge­senkt. Den Kassen wurde die Möglichkeit eingeräumt, bei entsprechendem Finanzierungsbe­darf einen einkommensabhängigen, prozentualen Zusatzbeitrag zu erheben, der allein von deren Mitgliedern getragen wird. Der Beitragssatz der Arbeitgeber ist dagegen langfristig auf 7,3 Prozent festgeschrieben. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag lag für das Jahr 2015 bei 0,9 Prozent. Für das Jahr 2016 gehen die Experten des Schätzerkreises aus Bundesversi­cherungsamt, Bundesgesundheitsministerium und GKV-Spitzenverband von einem durch­schnittlichen Zusatzbeitrag von 1,1 Prozent aus.

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
19.01.2016

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

http://www.niedersachsen.de

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln