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Niedersachsen setzt OVG-Urteil um: neue Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten an öffentlichen Schulen

Die Niedersächsische Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag die Änderung der Ar­beitszeitverordnung für die Beamtinnen und Beamten an öffentlichen Schulen auf den Weg gebracht. Das Kabinett gab den Entwurf gleichzeitig zur Verbands­beteiligung frei. Damit wird die politische Zusage umgesetzt, die (zum 1 .August 2014 in Kraft getretene) Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung nach dem OVG-Urteil zurückzunehmen. Be­troffen sind Lehrkräfte an Gymnasien, Abendgymnasien, Kollegs, Seefahrtschulen und an berufsbildenden Schulen mit beruflichen Gymnasien, Gesamtschulen und Oberschulen mit gymnasialem Angebot bzw. von Schulleitungen an Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs.

Zum Schuljahresbeginn 2014 war die Regelstundenzahl der betroffenen Lehrkräfte von 23,5 auf 24,5 Stunden erhöht worden. Zeitgleich war auch die Unterrichtsverpflichtung für Schul­leitungen an Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs angehoben worden. Die Änderungen in Bezug auf die Gymnasien hatte das Oberverwaltungsgericht Lüneburg im Juni dieses Jah­res für unwirksam erklärt.

Die Landesregierung habe danach sehr schnell deutlich gemacht, dass sie das Urteil sowohl politisch als auch juristisch anerkenne und die daraus folgenden Konsequenzen umsetzen werde, erklärte Kultusministerin Frauke Heiligenstadt. Die neue Verordnung gehöre dazu. Außerdem seien bereits über einen Nachtragshaushalt die notwendigen Stellen zum Aus­gleich der nun wegfallenden Lehrerstunden geschaffen worden. In der neuen Arbeitszeitver­ordnung für die Schulen hat das Kultusministerium neben der Senkung der Arbeitszeit zu­dem Regelungen verankert, die zur Sicherung der Unterrichtsversorgung im kommenden Schuljahr beitragen sollen. Auch sind Regelungen zum Ausgleich zu viel geleisteter Unter­richtsstunden im Entwurf enthalten.

Die im Schuljahr 2014/2015 zu viel geleisteten Stunden werden auf einem Arbeitszeitkonto für vollzeitbeschäftigte Lehrkräfte und Schulleitungen gutgeschrieben. Da aufgrund der kur­zen Zeitspanne zwischen dem OVG-Urteil und dem Beginn des neuen Schuljahres möglich­erweise nicht alle zusätzlich ausgeschriebenen Stellen zeitnah besetzt werden können, wird darüber hinaus die Möglichkeit geschaffen, im neuen Schuljahr auf freiwilliger Basis eine zu­sätzliche Unterrichtsstunde pro Woche zu erteilen. Diese würde ebenfalls auf dem Arbeits­zeitkonto gutgeschrieben.

Um die Unterrichtsversorgung im kommenden Schuljahr zu gewährleisten, kann der Beginn der Ausgleichsphase des Arbeitszeitkontos frühestens für das Schuljahr 2016/2017 bean­tragt werden. Bei den weiteren Rahmenbedingungen für das Ausgleichsverfahren habe das Kultusministerium jedoch großen Wert darauf gelegt, Lösungen zu finden, die Lehrkräfte und Schulleitungen eine möglichst flexible Inanspruchnahme ermöglichten, so die Ministerin.

Im Einzelnen sieht der Entwurf folgendes vor:

  • Die Arbeitszeitkonten können durch Freizeit ausgeglichen werden. Auf Antrag ist auch ein monetärer Ausgleich möglich.

  • Der Ausgleich des Kontos ist lediglich hinsichtlich des Beginns der Ausgleichsmög­lichkeit und des Umfangs des Ausgleichs im Schuljahr 2016/2017 (maximal eine Stunde) beschränkt, darüber hinaus gibt es keinerlei Beschränkungen.

  • Für Lehrkräfte und Schulleitungen, die 2016 in den Ruhestand treten, gilt die Ausnah­meregelung, dass der Ausgleich bereits im Schuljahr 2015/2016 erfolgen kann.

  • Es besteht die Möglichkeit, das neu zu schaffende Arbeitszeitkonto mit den bereits existierenden zu kombinieren, ohne dass eine Anrechnung auf den Höchstzeitraum der Ansparphase des freiwilligen Arbeitszeitkontos und des Freijahres von zwölf Jah­ren (§ 6 Nds. Ar­bZVO-Schule) stattfindet.

  • Teilzeitbeschäftige Lehrkräfte und Lehrkräfte, die 2014/2015 in den Ruhestand getre­ten sind, erhalten einen monetären Ausgleich.

Die Regelungen wurden in den vergangenen Wochen unter der Leitung Heiligenstadts im Di­alog mit den schulpolitischen Verbänden und Gewerkschaften erarbeitet. Dabei hätten sich alle Beteiligten äußerst konstruktiv eingebracht, berichtete die Ministerin und sprach ihren Dank aus. Zur Bekräftigung der vertrauensvollen Zusammenarbeit hat die Landesregierung die Kultusministerin in ihrer (heutigen) Sitzung ermächtigt, Verhandlungen mit dem Deut­schen Gewerkschaftsbund, dem Beam­tenbund, dem Schulleitungsverband und der Direkto­renvereinigung aufzunehmen. Auch der niedersächsische Philologenverband und die Gewekschaft Erziehung und Wissenschaft Niedersachsen werden dabei einbezogen. Ziel ist es, eine Vereinbarung abzuschließen, die dem Wunsch der Verbände nach Verlässlichkeit Rechnung trägt.

Um die vorgesehenen Änderungen möglichst bald im kommenden Schuljahr in Kraft treten zu lassen, wird die Landesregierung die zu beteiligenden Verbände bitten, einer verkürzten Anhörungsfrist zuzustimmen. Dann könnte die geänderte Arbeitszeitordnung voraussichtlich noch im September von der Landesregierung verabschiedet werden.

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
18.08.2015

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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